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Antrag: Ausreichend bezahlbaren Wohnraum im Arabellahaus sichern

Stadtrat Christian Schwarzenberger

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderliche gemeindliche Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB für die geplante Erweiterung des Arabellahauses nur zu erteilen, wenn im hierfür zu ändernden Durchführungsvertrag geregelt wird, dass rund 60 % der zusätzlichen Geschossfläche als bezahlbarer Wohnraum realisiert werden. Dieser soll jeweils zu gleichen Anteilen in EOF und München Modell Miete realisiert werden. Hierzu sind unverzüglich Verhandlungen mit der Bayerischen Hausbau Real Estate aufzunehmen. Vor Erteilung der Zustimmung ist der Stadtrat zu befassen. Begründung: Der Erhalt und die Erweiterung des Arabellahauses sind grundsätzlich zu begrüßen. Die Linke / Die PARTEI schon 2023 darauf hingewiesen, dass ein Abriss aus Klima- und Mieterschutzgründen abzuwenden ist1. Trotzdem muss beim Erhalt sichergestellt werden, dass der durch die massive Baurechtsmehrung erwirtschaftete Gewinn auch einen deutlichen Mehrwert für die Allgemeinheit in Form bezahlbaren Wohnraums schafft. Der Investor hat in der Stadtgestaltungskommission bereits selbst einen nicht näher definierten höheren Anteil an bezahlbarem Wohnraum in Aussicht gestellt. Die vorgesehene Befreiung führt zu einer erheblichen Erhöhung der Geschossfläche um rund 29%2. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens würden das gesamte Vorhaben neu bewertet werden und die Grundsätze der SoBoN zur Anwendung kommen. Da der Bestand keiner Bindung mehr unterliegt, können selbst 60 % bezahlbarer Wohnraum bezogen auf das zusätzliche Wohnbaurecht im Gesamtprojekt lediglich einem Anteil von rund 13% erzielen. Bei Anwendung des 40%-Beschlusses ergäbe sich sogar nur ein Anteil von etwa 9% bezahlbarem Wohnraum am Gesamtvorhaben, was angesichts der Größe der Baurechtsmehrung dem gesamtstädtischen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht gerecht wird. Eine höhere Quote ist zudem für die soziale Durchmischung des Gesamtprojekts unumgänglich. Vor dem Hintergrund von Verkaufspreisen von bis zu 20.000 €/m² der Bayrischen Hausbau auf dem ehemaligen Paulaner-Areal kommt einem ausreichend hohen Anteil an langfristig gebundenem bezahlbarem Wohnraum besondere Bedeutung zu3. Der erzielte Gewinn darf nicht ohne Wertschöpfung an die Allgemeinheit an einen einzelnen Investor gehen, der noch vor wenigen Jahren seinen Sitz in die Steueroase Pullach verlagert hat, während er seine Profite zu großen Teilen in München tätigt. Stimmen aus dem Stadtrat sprachen damals von „ruinösem Steuerdumping“ und „Gewerbesteuer-Dumping“, das der ehemalige OB-Kandidat der CSU, Clemens Baumgärtner, zum Kotzen fand4. Solche Erfahrungen aus den letzten Jahren müssen auch Berücksichtigung finden in den Entscheidungen des Stadtrates. Es ist daher gerechtfertigt, die gemeindliche Zustimmung an eine angemessene Gegenleistung zu knüpfen. Ein angemessener Anteil bezahlbaren Wohnraums stellt hierfür eine verhältnismäßige Voraussetzung dar.

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