Anfrage: Was unternimmt die Stadt gegen die Entmietung in der Nimmerfallstraße 6-12?
In der Wohnanlage Nimmerfallstraße 6-12 mit 64 Wohnungen wird seit 2024 eine Modernisierung sowie eine Aufstockung um 1,5 Geschosse mit Fahrstuhl umgesetzt. Nur noch ein Drittel der Wohnungen werden weiterhin von langjährigen Mieter*innen bewohnt, die einen Auszug abgelehnt haben und gegen die Entmietung ankämpfen.
Laut Mieter*innen und nach einer Besichtigung vor Ort sind die Betroffenen durch die sehr umfangreichen Baumaßnahmen seit über eineinhalb Jahren erheblichen teils gesundheitsgefährdenden Belastungen ausgesetzt: Ruhezeiten werden wiederholt nicht eingehalten (u. a. sonntags und bis 22:30 Uhr), größere Gegenstände werden beim Räumen von Wohnungen ohne Sicherung der darunterliegenden Flächen aus Fenstern geworfen. Strom, Wasser und Internetanschluss werden ohne Ankündigung abgeschaltet sowie Bohrungen in bewohnten Wohnungen unangekündigt durchgeführt.
In zwei Fällen sind infolge dieser Arbeiten Teile der Zimmerdecke eingestürzt, wie die TZ berichtete1. Asbesthaltige Vertäfelungen der Außenwände und vermutlich ebenfalls asbesthaltige Bodenbeläge wurden unsachgemäß und ohne Schutzmaßnahmen entsorgt.
Außerdem werden Haustüren ausgehängt, Klingelanlagen zeitweise außer Betrieb gesetzt, in Badezimmern bildet sich Wasser, Feuerlöscher sind seit Jahren nicht mehr funktionstüchtig und der Kinderspielplatz ist eingezäunt und gesperrt. Wesentliche Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle werden nicht durchgeführt. Die verbliebenen Mieter*innen sind in der Sorge um ihre Sicherheit.
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
1. Kann bei den beschriebenen Umbaumaßnahmen tatsächlich noch von einer genehmigungsfreien Renovierungsmaßnahme gesprochen werden, oder handelt es sich um genehmigungspflichtige bauliche Änderungen?
2. Welche Maßnahmen wurden wann für die Nimmerfallstraße 6 – 12 konkret genehmigt (Bauantrag Aufstockung)?
3. Liegen der Stadt Informationen über den aktuellen Leerstand im Haus vor? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Stadt unternommen, um den Leerstand zu beenden bzw. einer Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken?
4. Gab es von Seiten des neuen Eigentümers gesetzliche Verstöße in den letzten beiden Jahren, die der Stadt bekannt sind? Wenn ja, welche Verstöße waren dies?
5. Welche Maßnahmen werden zur Baustellensicherheit von Seiten der Stadt unternommen? Wird die Stadt gegen die sicherheitstechnischen Verstöße und die Ruhestörung aktiv vorgehen?
6. Welche Kontrollen wurden durch die Stadt in den vergangenen zwei Jahren tatsächlich durchgeführt, da konkrete, gesundheitsgefährdende Vorfälle wie eingestürzte Decken aufgetreten sind? Warum erfolgten keine unmittelbaren Kontrollen nach Bekanntwerden dieser Vorfälle?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Schutz der Außenbereich vor herabfallenden Gegenständen?
8. Wie bewertet die Stadt die Sicherheitslage im Haus angesichts ausgehängter Haustüren, zeitweise ausgefallener Klingel- und Türöffneranlagen, sowie seit Jahren funktionsunfähiger Feuerlöscher? Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind vorgesehen?
9. Wird die Stadt gegen die wiederholten Verstöße gegen die Ruhezeiten (Bauarbeiten sonntags sowie bis 22:30 Uhr) vorgehen?
10. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt, um die verbliebenen 24 Mietparteien vor einer Verdrängung und weiterer Gesundheitsgefährdung zu schützen?
