Antrag Rechtsberatung für alle, die in städtischen Beiräten aktiv sind

Den in städtische Beiräte gewählten Ehrenamtlichen wird Rechtsschutz für Maßnahmen gewährt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Hiervon sind strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren umfasst.

 

Begründung
Die Anfeindungen gegen ehrenamtlich engagierte Personen und berufsmäßige Politiker*innen haben in den letzten Jahren eine dramatische Entwicklung vollzogen.[1] Diese Vorfälle sind schon lange keine Einzelfälle mehr. Es ist zu erwarten, dass sich die Bedrohungslage für politische Akteur*innen in der aktuellen Situation vorerst nicht entspannen wird. So erhielt z.B. der stellvertretende Vorsitzende des Migrationsbeirates, Arif Abdullah-Haidary nach einem TV-Auftritt zahlreiche Hassmails und Drohschreiben. Menschen, die sich in der Stadtgesellschaft für ein solidarisches Miteinander einsetzen, verdienen zur juristischen Gegenwehr gegen Diskriminierung, Hassreden oder andere Übergriffe denselben politischen und juristischen Support wie ihn z. B. ehrenamtliche Stadträt*innen erhalten. Die Landeshauptstadt München stellt deswegen allen Ehrenamtlichen, die in städtische Beiräte gewählt wurden und in diesem Zusammenhang Opfer von Übergriffen werden, Rechtsberatung und Unterstützung z.B. bei Anzeigen wegen Drohungen, Hassmails oder Diskriminierungen zur Verfügung.

 


[1] Vgl.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-05/angriffe-auf-politiker-matthias-ecke-spd-dresden-gewalttat

 

Hier gehts zum Antrag im RatsaInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8467033;jsessionid=ABD5208FEEA43470723FAA12416FC771