Anfrage: Wie viele Sonderfallbeurteilungen gemäß eines „seltenen Ereignisses“ wurden in den letzten Jahren in München erteilt?

Marie Burneleit (DIE PARTEI)

Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der TA Lärm gibt es die Möglichkeit einer Bewertung einer Veranstaltung als „seltenes Ereignis“ oder „seltene Veranstaltung“. Diese ermöglicht auch über 22.00 Uhr hinaus nicht kommerzielle Musikveranstaltungen (Beispiel Leipzig1).

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele dieser Ausnahmegenehmigungen wurden die letzten Jahre beantragt? Bitte aufschlüsseln nach
    1. Jahren 2016 bis 2021 und 2022 laufend
    2. Name und Art der Veranstaltung
    3. Umfang der beantragten Genehmigung
    4. Einteilung nach kommerziell und nicht-kommerziell
  2. Wie viele dieser Ausnahmegenehmigungen wurden die letzten Jahre erteilt? Bitte aufschlüsseln nach
    1. Jahren 2016 bis 2021 und 2022 laufend
    2. Name und Art der Veranstaltung
    3. Umfang der erteilten Genehmigung
    4. Einteilung nach kommerziell und nicht-kommerziell

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

 

https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/freizeitlaermrichtline_1503575715.pdf

Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7227574