Anfrage: Wo stehen wir im Bestreben um diskriminierungsfreien Sport in Münchner Sportvereinen?

Thomas Lechner

Seit Veröffentlichung der „Sicher im Sport“-Studie und dem damit verbundenen medialen Echo zu den massiven und systematischen sexuellen Übergriffen im Vereinssport ist nun gut ein Jahr vergangen.

Bereits im April 2022 wurden in Folge dieser Studie auf Initiative von Stadträtin Marie Burneleit Anträge zur Prävention von sexualisierter Gewalt, Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in den durch die Landeshauptstadt München geförderten Sportvereinen gestellt (20-26 / A 01293; 20-26 / A 01294; 20-26 / A 01295).

Seit Veröffentlichung der „Sicher im Sport“-Studie und dem damit verbundenen medialen Echo zu den massiven und systematischen sexuellen Übergriffen im Vereinssport ist nun gut ein Jahr vergangen.

Bereits im April 2022 wurden in Folge dieser Studie auf Initiative von Stadträtin Marie Burneleit Anträge zur Prävention von sexualisierter Gewalt, Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung in den durch die Landeshauptstadt München geförderten Sportvereinen gestellt (20-26 / A 01293; 20-26 / A 01294; 20-26 / A 01295).

In den Antwortschreiben auf diese Anträge werden unter anderem bereits vorgelegte oder in Planung befindliche Konzepte angeführt und keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26 / A 01293) wird auf die Leitlinien des Referats für Bildung und Sport zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Vereinssport hingewiesen: Ist dokumentiert wie viele Vereine sich zu den Leitlinien des Referats für Bildung und Sport bekennen und das Fünf-Punkte-Präventionskonzept anwenden? Wenn ja, wie viele Vereine sind das? Wenn nein, wieso wird dies nicht dokumentiert?
  2. Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26 / A 01293): „Es sind Akteure wie z.B. die Sportvereine, welche letztendlich in der Verantwortung stehen, Präventionsmaßnahmen in den eigenen Strukturen nachhaltig zu verankern. Jedoch unterstützen die hier beschriebenen Angebote der Organisationen sowie der Verwaltung die Vereine bei dieser Aufgabe. Durch Informationsvermittlung wird Wissens- und Handlungskompetenz in den Vereinen vor Ort etabliert.“ Wie wird diese Handlungskompetenz etabliert? Was passiert, wenn die Vereine nicht an den Angeboten der Organisationen und der Verwaltung teilnehmen?
  3. Im Antwortschreiben zu (Nr. 20-26 / A 01293): „Eine 100%ige Sicherheit kann es aber nicht geben, deshalb ist ein auf den jeweiligen Verein individuell abgestimmtes Präventionskonzept mit einer Kombination verschiedener Schutzelemente und einer "Kultur der Aufmerksamkeit" unabdingbar.“ Wie sehen diese „verschiedenen Schutzelemente“ aus? Diese sind vorher nie erwähnt und nicht näher definiert.
  4. Im Antwortschreiben zum Antrag (Nr. 20-26 / A 01294) vom 12.07.2022 wird der über den Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV) zu erarbeitende Leitfaden (2020) angesprochen. Anhand dieses Leitfadens und Konzeptes sollen die Sportförderungsrichtlinien hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit überarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden. Ist dieser Leitfaden zum jetzigen Zeitpunkt erstellt worden? Und wenn ja, wie ist hier der aktuelle Status?
  5. Gab es analog zur Studie „Sicher im Sport“ auch eine speziell auf München bezogene Studie zu Gewalt in oder im Umkreis von Sportvereinen und Institutionen? Wurden oder werden Zahlen zu Gewaltdelikten im Sportumfeld Münchens erhoben?

Initiative:
Stadtrat Thomas Lechner
Stadträtin Marie Burneleit

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf


Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7634223