Anfrage: Umgang mit Rechtsextremismus in öffentlichen Bädern
Wie Medienberichten zu entnehmen war[1], kam es Ende April zu einem Vorfall im Westbad. Eine Familie bemerkte ein Hakenkreuz-Tattoo auf dem Körper eines Mannes und zeigte Zivilcourage, indem sie das Personal der Stadtwerke München (SWM) auf das verfassungswidrige Symbol aufmerksam machte, damit der Nazi des Schwimmbades verwiesen wird. Obwohl die Badeordnung der SWM rechtsextreme Tätowierungen nicht gestattet,[2] und die Gäste mehrmals darauf aufmerksam machten, wurde das Schwimmbad-Personal nicht tätig, sodass die Familie selbst die Polizei rufen musste. Im Zuge des gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks ist damit zu rechnen, dass sich solche Vorfälle auch in Zukunft ereignen werden.
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
- Wieso wurde im Westbad am 21. April der Artikel II, Punkt 3, nicht angewandt?
- Wer trägt in einem solchen Fall die Verantwortung für einen Ausschluss aus den Räumlichkeiten? Muss die Schichtleitung aktiv werden?
- Ist das Personal angewiesen selbst für einen Ausschluss zu sorgen oder ist es angewiesen die Polizei zu informieren?
- Gibt es ein Konzept bei den SWM, wie das Personal in solchen Fällen handeln soll?
- Werden Beschäftigte der München Bäder in irgendeiner Weise geschult, beziehungsweise auf solche Situationen vorbereitet?
- Gedenkt die SWM angesichts des wachsenden Rechtsextremismus weitere Schritte einzuleiten, um in Situationen wie der oben beschriebenen schnell und einfach handeln zu können?
Initiative: Stadträtin Marie Burneleit
| Gezeichnet: Stadträtin Brigitte Wolf Stadtrat Thomas Lechner |
Hier geht's zur Anfrage im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9082432
[1]https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/bedrohlich-mann-mit-hakenkreuz-tattoo-im-westbad-muenchen-art-1055926
[2]https://www.swm.de/dam/doc/baeder/haus-und-badeordnung-m-baeder.pdf