Sozialökologisches Projekt Radwerkstatt R18 retten I - Bebauungsplanverfahren durchführen und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum schaffen

Die Radwerkstatt R18 ermöglicht jungen Menschen unter 25 Jahren mit besonderem Förderbedarf, teilweise ohne Schulabschluss oder oft mit multikausalen Problemstellungen, ihr Leben selbstwirksam zu gestalten. Um dieses und andere Ziele zu erreichen, stehen individuelle Beratung und Begleitung, Qualifizierung und Ausbildung und damit berufliche und gesellschaftliche Integration im Vordergrund.

Der Stadtrat möge beschließen:

1. für den Wallensteinplatz im Münchner Stadtgebiet Milbertshofen wird ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem unter anderem die Radwerkstatt R18, am Wallensteinplatz 2, dauerhaft am Standort gesichert wird und diese soziale Einrichtung im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollte festgeschrieben werden, dass auf der Fläche ausschließlich bezahlbare Mietwohnungen entste-hen mit maximalen Erstbezugsmieten 11,50 €/m² entsprechend Wohnen in München VI.

2. zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des o.g. Gebietes eine Ver-änderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

 

Begründung:

Die Radwerkstatt R18 ermöglicht jungen Menschen unter 25 Jahren mit besonderem Förderbedarf, teilweise ohne Schulabschluss oder oft mit multikausalen Problemstellungen, ihr Leben selbstwirksam zu gestalten. Um dieses und andere Ziele zu erreichen, stehen individuelle Beratung und Begleitung, Qualifizierung und Ausbildung und damit berufliche und gesellschaftliche Integration im Vordergrund.

Hierfür werden bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb München Fahrräder abgeholt und wieder vollständig fahrbereit repariert. Gleichzeitig können eigene Fahrräder, unabhängig von der Marke, zur Reparatur in die Radwerkstatt gebracht werden. Der sozialökologische Aspekt kommt bei diesem Projekt also intensiv zum Tragen.

Durch eine solche berufsbezogene Jugendhilfe können die dort tätigen jungen Menschen sofort einen Erfolg in ihrer Arbeit sehen. Bereits am ersten Arbeitstag erreichen sie etwas Sichtbares. Vom Auszubildenden im dritten Lehrjahr bis zum Praktikanten finden sich dort Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen, um sich gemeinsam für das Projekt R18 zu engagieren. Jugendliche und junge Erwachsene werden damit fit für das Berufsleben gemacht. Die Fahrradwerkstatt bietet vier Ausbildungsplätze zum Fahrradmonteur und acht Qualifizierungsplätze an. Dass die eine Person einer anderen Person auf Augenhöhe etwas beibringt, ist ein wei-teres selbstverständliches Konzept dieser Arbeit.

Nach aktuellem Stand muss die Werkstatt R18 zum 31.12.2021 aus ihrem jetzigen Quartier am Wallensteinplatz 2 ausziehen. Gleichzeitig soll das Gelände abgerissen werden und für Wohnungen Platz machen. Welche Bedeutung und Herzensangelegenheit die Radwerkstatt R18 für alle Beteiligten darstellt, zeigt sich vor allem durch eine eigens erstellte Internetseite www.r18retten.de.

Um den Jugendlichen und jungen Menschen weiterhin einen geschützten Rahmen geben zu können, unter an-derem durch die Vermittlung von Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen integriert in den be-trieblichen Alltag sowie eine individuelle Förderplanung mit differenzierter Eingangsdiagnose, braucht es ein geeignetes Quartier für die Fahrradwerkstatt R18.

Der geplante Abriss des Geländes, auf dem sich die sozialpädagogische Radwerkstatt R18 befindet, lässt sich aus unserer Sicht nicht mit jener verantwortungsvollen Sozialpolitik vereinbaren, welcher sich auch der Stadtrat zu verpflichten hat. Mit einem Bebauungsplan könnte zum einen sichergestellt werden, dass auf dem Gelände passende Räumlichkeiten für den Weiterbetrieb von R18 entstehen. Dadurch wäre auch gewährleistet, dass die Fahrradwerkstadt seinen Kund*innenstamm weiter betreuen kann.

Darüber hinaus kann mit einem Bebauungsplan festgelegt werden, dass die auf dem Gelände entstehenden Wohnungen (Wohnbaurechtsreserve von etwa 40 Wohnungen) ausschließlich im bezahlbaren Segment entste-hen. Statt Eigentumswohnungen müssen Mietwohnungen entstehen mit maximalen Erstbezugsmieten in Höhe von 11,50 €/m² entsprechend Wohnen in München VI. Nur so kann der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum gedeckt werden. Durch den Bau von Eigentumswohnungen, die in der Regel im hochpreisigen Segment entstehen, besteht dazu eine Gefahr für den bestehenden Milieuschutz durch die Erhaltungssatzung „Milbertshofen“.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6626205