Kurzstreckenflüge nicht mehr genehmigen

Marie Burneleit (DIE PARTEI)

Im atmosfair Bericht werden die Co2 Emissionen der durch die Landeshauptstadt München verursachten Flugreisen dargestellt. Zwar zeigt sich aufgrund der Corona Pandemie 2020 und 2021 ein deutlicher Rückgang, die Flugzahlen werden aber in 2022 und den folgenden Jahren wieder ansteigen. Allein im Jahr 2022 und 2021 wurden durch Flüge insgesamt 99,7t Co2-Äquivalente emittiert, 2017-2019 lagen die Emissionen um die 1000 Tonnen. Davon waren 2020 36,5% und 2021 11,1% Kurzstreckenflüge (unter 500km).

Das Direktorium wird beauftragt keine Genehmigung mehr für Kurzstreckenflügen auszusprechen, wenn die gleiche Reiseroute mittels Bahnverbindungen in fünf Stunden oder weniger zurückgelegt werden kann. Dies gilt für die Reisebuchung der gesamten Stadtverwaltung und der berufsmäßigen und ehrenamtlichen Stadträtinnen.

Begründung

Im atmosfair Bericht1 werden die Co2 Emissionen der durch die Landeshauptstadt München verursachten Flugreisen dargestellt. Zwar zeigt sich aufgrund der Corona Pandemie 2020 und 2021 ein deutlicher Rückgang, die Flugzahlen werden aber in 2022 und den folgenden Jahren wieder ansteigen. Allein im Jahr 2022 und 2021 wurden durch Flüge insgesamt 99,7t Co2-Äquivalente emittiert, 2017-2019 lagen die Emissionen um die 1000 Tonnen. Davon waren 2020 36,5% und 2021 11,1% Kurzstreckenflüge (unter 500km).

Es ist im Rahmen des Klimanotstandes unerlässlich, dass es keine Genehmigungen und Buchungen mehr von Kurzstreckenflügen seitens der Stadtverwaltung gibt. Vor allem der ehrenamtliche Stadtrat genießt Bahnbuchungen in der ersten Klasse – da kann mensch auch gut fünf Stunden verbringen.

Die weiteren Argumente, die für diesen Antrag sprechen, führe ich hier nur stichpunktartig aus:

  • Zielszenario klimaneutrale Stadt (2035) und Stadtverwaltung (2030).
  • Klimakrise.
  • Selbstverantwortung und Vorbildfunktion.

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit 

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatikalisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen mit nicht-binärem, weiblichem, und männlichem Geschlecht.

1. https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7276776

Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7401769