GuD3 I: Kein Bau ohne Stadtratsbeschluss und Klimaschutzprüfung

Der Bau eines Gaskraftwerkes am Standort Nord (GuD3) ist Teil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien. Eine Beauftragung durch einen Stadtratsbeschluss hat es jedoch bislang nicht gegeben. Es wurde lediglich das Konzept vorgestellt. Dies bestätigte auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft am 27.04.2021 in der folgenden Anfrage 20-26 / F 00232. Entscheidende Informationen zum Vorhaben, wie z.B. rechtliche Probleme, Bedarfsprüfung oder die Auswirkungen auf das Klima, fehlen bislang in Gänze. Dennoch haben die Stadtwerke München (SWM) Antragsunterlagen zum Bau des Großkraftwerkes bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Ein demokratietechnisch höchst problematisches Vorgehen für ein Projekt in dieser Größe.

ANTRAG:

Eine Baugenehmigung eines Gaskraftwerkes am Standort Nord (GuD3) darf nicht ohne einen Beschluss im Stadtrat beantragt werden. Dazu muss dem Stadtrat entsprechend des Beschlusses zum Klimanotstand vom 18.12.2019 eine Klimaschutzprüfung vorgelegt werden1, die die Klimarelevanz und die sozialen Auswirkungen der Beschlussfassung darstellt.

Begründung:

Der Bau eines Gaskraftwerkes am Standort Nord (GuD3) ist Teil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien. Eine Beauftragung durch einen Stadtratsbeschluss hat es jedoch bislang nicht gegeben. Es wurde lediglich das Konzept vorgestellt. Dies bestätigte auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft am 27.04.2021 in der folgenden Anfrage 20-26 / F 00232. Entscheidende Informationen zum Vorhaben, wie z.B. rechtliche Probleme, Bedarfsprüfung oder die Auswirkungen auf das Klima, fehlen bislang in Gänze. Dennoch haben die Stadtwerke München (SWM) Antragsunterlagen zum Bau des Großkraftwerkes bei der Regierung von Oberbayern eingereicht2. Ein demokratietechnisch höchst problematisches Vorgehen für ein Projekt in dieser Größe.

Mit dem Beschluss zum Klimanotstand vom 18.12.2019 wurde dazu die „Klimaneutralität Münchens“ ab 2035 und die der Verwaltung der Landeshauptstadt München inkl. aller Beteiligungsgesellschaften der Stadt, also auch der SWM mit ihren Energieerzeugungsanlagen, ab 2030 beschlossen. Eine Klimaschutzprüfung für alle künftigen größeren Projekten wird dabei verlangt. Dabei werden die Klimarelevanz und die sozialen Auswirkungen der Beschlussfassung dem Stadtrat in der entsprechenden Vorlage in einem eigenen Passus dargestellt.

Wie dem im November letzten Jahres vorgestellten Konzept der SWM entnommen werden kann, wurde die GuD3 nur für fossile Brennstoffe beantragt3. Für eine Nutzung von erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff fehlen sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die Ressource selbst. Es bestehen große Zweifel, ob sich dies in näherer Zukunft möglich ändern wird. Da der mögliche Bau des GuD3 frühestens 2026/2027 abgeschlossen sein würde und Anlagen dieser Art in der Regel rund 40 Jahre lang laufen, würde das Vorhaben mit den Zielen Münchens und selbst mit den Zielen Deutschlands (Klimaneutralität 2050) unvereinbar sein. Angesichts dieser Konstellation ist eine umfassende Befassung des Stadtrats mit dem Thema notwendig.

Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEIStadtratsfraktion ÖDP / FW Initiative
Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Stadtrat Tobias Ruff
Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


 
Stadträtin Sonja Haider
Stadtrat Rudolf Schabl
Stadtrat Dirk Höpner
Stadtrat Hans-Peter Mehling
Stadträtin Nicola Holtmann

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/TOP/5822571.pdf
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/unterfoehring-ort29618/unterfoehring-swm-wollen-umstrittenes-gaskraftwerk-ab-2022-bauen-90237914.html
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/6283145.pdf

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6607181