Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen barrierefrei verpflichten

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Die höchsten Straßenkategorien in München sind die Lagen in der Altstadt oder die belebten Standorte mit hoher Frequenz an potenziellen Kundinnen. Daher ist es hier notwendig, die vom Behindertenbeirat geforderte Gehwegsbreite bei Freischankflächen barrierefrei zu gestalten und die empfohlenen 180cm per Satzung zu verankern.

 

Durch die Erweiterung der Freischankflächen und die Möglichkeiten der Schanigärten fällt die Argumentation weg, dass den gastronomischen Betrieben dadurch Flächen genommen würden.

Antrag zur dringlichen Behandlung im Kreisverwaltungsausschuss am 17.05.2022

Das Referat wird beauftragt, die Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München dahingehend folgendermaßen zu ändern:

  1. In der Straßenkategorie 3 und S gilt die verpflichtende Mindestgehwegsbreite bei Freischankflächen von 180cm
  2. In der Straßenkategorie 3 und S gilt die verpflichtende Mindestgehwegsbreite bei Freischankflächen bei einem angrenzenden Radweg von 210cm und bei Schräg- und Senkrechtparkmöglichkeiten von 250cm

Begründung

Die höchsten Straßenkategorien in München sind die Lagen in der Altstadt oder die belebten Standorte mit hoher Frequenz an potenziellen Kundinnen. Daher ist es hier notwendig, die vom Behindertenbeirat geforderte Gehwegsbreite bei Freischankflächen barrierefrei zu gestalten und die empfohlenen 180cm per Satzung zu verankern.

Durch die Erweiterung der Freischankflächen und die Möglichkeiten der Schanigärten fällt die Argumentation weg, dass den gastronomischen Betrieben dadurch Flächen genommen würden.

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Thomas Lechner

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf


Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatikalisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen mit nicht-binärem, weiblichem, und männlichem Geschlecht.

Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7155564