Transparente Darstellung der Folgen durch die Energiepreisbremsen

Stefan Jagel

Aktuell werden im Bundestag die Entwürfe des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und des Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für Erdgas und Wärme debattiert. Die Energiepreisbremsen werden spürbare Auswirkungen für die Kund*innen der SWM haben. Es gilt, diese transparent öffentlich zu machen angesichts der extrem hohen Energiepreise der SWM. Zusätzlich beinhalten die Gesetzesentwürfe ein Missbrauchsverbot der Preisbremsen. Ein Mitnahmeeffekt soll verhindert werden, bei dem Energieversorger hohe Preise aufrufen, um mehr Ausgleichsgelder vom Bund zu bekommen.

Dringlichkeitsantrag für den Arbeits- und Wirtschaftsausschuss am 13.12.2022

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird unter Beteiligung der Stadtwerke München (SWM) gebeten, die Auswirkungen der aktuell im Bundestag debattierten Preisbremse für Strom, Erdgas und Fernwärme dem Ausschuss transparent vorzustellen. Insbesondere sollen die Auswirkungen des Missbrauchsverbots auf die aktuellen Preise und die Folgen für die Verbraucher*innen dargestellt werden.

Begründung

Aktuell werden im Bundestag die Entwürfe des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse1 und des Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für Erdgas und Wärme2 debattiert. Die Energiepreisbremsen werden spürbare Auswirkungen für die Kund*innen der SWM haben. Es gilt, diese transparent öffentlich zu machen angesichts der extrem hohen Energiepreise der SWM. Zusätzlich beinhalten die Gesetzesentwürfe ein Missbrauchsverbot der Preisbremsen. Ein Mitnahmeeffekt soll verhindert werden, bei dem Energieversorger hohe Preise aufrufen, um mehr Ausgleichsgelder vom Bund zu bekommen3.

Es ist transparent darzustellen, ob die angekündigten Preiserhöhungen der SWM für Strom und Erdgas von diesem Missbrauchsverbot betroffen sein werden. Speziell soll auf die turnusmäßige Preisanpassung bei der Fernwärme eingegangen werde. Diese wird mit einer ab 1. Januar 2023 geltenden Preisformel bestimmt. Laut Gesetzesentwurf sollen jedoch nur Preisklauseln, die vor dem 30. September 2022 eine Gültigkeit hatten, eine sachliche Rechtfertigung für Preiserhöhungen darstellen.

Die Dringlichkeit ergibt sich, da die Preiserhöhungen der SWM schon zum 1. Januar 2023 anstehen und die Einführung der Preisbremsen erhebliche Auswirkungen haben kann.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


1 https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004685.pdf
2 https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004683.pdf
3 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/strompreise-preiserhoehung-101.html

Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7484200