Sektoraler Bebauungsplan an der Tegernseer Landstraße – Luxuswohnungen verhindern!

Während die Grün-Rote Regierungskoalition nicht müde wird, in der Öffentlichkeit über die Wichtigkeit einer Bodenvorratspolitik zu sprechen, gehen viele ihrer Entscheidungen im Stadtrat in eine völlig andere Richtung. Wie in der Presse berichtet wurde, hat Grün-Rot vor etwa einer Woche den Kauf eines Grundstückes in Giesing abgelehnt, auf dem etwa 72 bezahlbare Wohnungen durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft entstehen hätten können. Nun will der Investor Wohnungen im Luxussegment errichten, um das Maximale aus dem Grundstück herauszuholen. Eine vertane Chance.

Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
am 15. September 2021

Der Stadtrat möge beschließen,

  1. für das Karree zwischen Tegernseer Landstraße, Perlacher Straße und Raintaler Straße einen sek-toralen Bebauungsplan aufzustellen, mit dem sichergestellt wird, dass ausschließlich Wohnungen im geförderten Segment entstehen.
  2. zur Sicherung der Planung wird im Bereich des o.g. Gebietes eine Veränderungssperre nach §14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bau-vorhaben nach §15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Begründung

Während die Grün-Rote Regierungskoalition nicht müde wird, in der Öffentlichkeit über die Wichtigkeit einer Bodenvorratspolitik zu sprechen, gehen viele ihrer Entscheidungen im Stadtrat in eine völlig andere Richtung. Wie in der Presse berichtet wurde, hat Grün-Rot vor etwa einer Woche den Kauf eines Grundstückes in Giesing abgelehnt, auf dem etwa 72 bezahlbare Wohnungen durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft entstehen hätten können.1 Nun will der Investor Wohnungen im Luxussegment errichten, um das Maximale aus dem Grundstück herauszuholen. Eine vertane Chance.

Es gilt nun schnell dafür zu sorgen, dass dies nicht passiert und der entstehende Wohnraum bezahlbar wird. Mit dem vor zwei Wochen in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz gibt es dafür die Möglichkeit eines sektoralen Bebauungsplanes. Mit diesem können Kommunen nun im bisher weitgehend ungeregelten Innenbereich (§34 BauGBGebiete) bessere Vorgaben für private Projektentwickler durchsetzen, z.B. Auflagen für den Bau von Sozialwohnungen. Dieses Mittel muss nun auch konsequent genutzt werden, denn die Planungshoheit liegt bei den Kommunen. Die wenigen verbleibenden Flächen in der Stadt dürfen nicht für Luxuswohnraum geopfert werden. Dafür haben die Münchner*innen keinen Bedarf. Darüber hinaus unterminiert langfristig der Bau von Luxuseigentumswohnungen gleichzeitig die aktuelle Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“ durch den Zuzug nicht schützenswerter Superreicher.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Thomas Lechner


1https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-wohnungen-spd-gruene-giesing-gruenspitz-zr-90850213.html

PDF des Antrages