Antrag: Wuchermieten im Hohenzollernkarree beenden

Der Stadtrat möge die Münchner Wohnen per Gesellschafteranweisung anweisen, die aktuell überhöhten Mieten im Hohenzollernkarree rückwirkend für die Zeit zwischen dem Ankauf des Karrees im Juni 2023 und dem 20. Februar 2025 für die betroffenen Mieter*innen auf das im Münchner Mietspiegel festgelegte Niveau absenken.

 

Begründung:

Im Juni 2023 wurde das Hohenzollernkarree von der Landeshauptstadt München aufgekauft. Die teils weit über dem Mietspiegel liegenden Mieten wurden noch von der Max-Emanuel Immobilien GmbH abgeschlossen. Seit über einem halben Jahr kämpfen betroffene Mieter*innen um die Absenkung der Mieten. Trotz diverser Ankündigungen passierte nichts.

Der § 291 StGB (Mietwucher) schützt Mieter*innen vor einer unangemessenen Ausnutzung der Wohnungsknappheit. Sollten die Münchner Wohnen im Hohenzollernkarree bis zum 20. Februar 2025 keine Anpassung der Mieten auf das Mietspiegelniveau vornehmen, ist eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Mietwucher (§ 291 StGB) notwendig, um die Rechte der betroffenen Mieter*innen zu verteidigen. Eine Frist von drei Wochen ist mehr als angemessen, damit die Münchner Wohnen die Mieten auf das entsprechende Niveau überprüft und absenkt.

Eine Anpassung der Mieten an den Mietspiegel ist nicht nur eine Frage der Gesetzestreue, sondern auch der sozialen Verantwortung der Münchner Wohnen in einer von Wohnungsnot geprägten Stadt wie München.

 

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:

Stadträtin Marie Burneleit 

Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

 

Hier geht es zum Antrag im RatsInformationsSystem:

RatsInformationsSystem München - StR-Anträge / StR-Anfragen - StR-Antrag 20-26 / A 05399