Leerstand bekämpfen I: Anzeigepflicht einführen

Mieten

In einer Stadt mit Wohnungsnot ist Leerstand kein Kavaliersdelikt. Die Erwartung, höhere

Miet- oder Verkaufspreise für Wohnraum erwirtschaften zu können, ist keine Berechtigung,

Wohnungen leerstehend zu lassen. Um dies zu verhindern braucht es eine Umkehr der

Handlungsverpflichtung zu Gunsten der Gemeinde und zu Lasten der Eigentümer. Empfindliche

Geldbußen würden darüber hinaus dazu führen, dass viele Eigentümer von der

Möglichkeit, Wohnraum leer stehen zu lassen, Abstand nehmen würden.

Antrag

Die „Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)“ wird ergänzt durch eine Anzeigepflicht für leerstehenden Wohnraum, der ab Beginn des Leerstehenlassens nicht innerhalb von drei Monaten wieder zu Wohnzwe- cken genutzt wird. Zuwiderhandlungen müssen entsprechend des bayrischen Zweckent- fremdungsgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro pro Wohneinheit belegt werden.

Begründung

In einer Stadt mit Wohnungsnot ist Leerstand kein Kavaliersdelikt. Die Erwartung, höhere Miet- oder Verkaufspreise für Wohnraum erwirtschaften zu können, ist keine Berechtigung, Wohnungen leerstehend zu lassen. Um dies zu verhindern braucht es eine Umkehr der Handlungsverpflichtung zu Gunsten der Gemeinde und zu Lasten der Eigentümer. Emp- findliche Geldbußen würden darüber hinaus dazu führen, dass viele Eigentümer von der Möglichkeit, Wohnraum leer stehen zu lassen, Abstand nehmen würden.

Viele Leerstände sind der Stadt aktuell nicht bekannt. Auch mit dem Leerstandsmelder „Mehr Raum für München“ werden bei weitem nicht alle Leerstände gemeldet. Aus Gesprä- chen mit Bürger*innen wurde auch deutlich, dass ein Großteil der Münchner*innen die Meldeplattform der Stadt nicht kennt oder nicht weiß, wie sie zu finden ist. Eine Anzeige- pflicht wäre deswegen eine deutliche Stärkung im Kampf gegen den Leerstand. Eine solche Anzeigepflicht ist seit 2013 Teil des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, welches das Verbot von Zweckentfremdung beinhaltet1. In einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage zur Wirksamkeit der Novellierungen des Gesetzes wird festgehalten, dass die Anzeigepflicht „wichtige Verbesserungen für den Vollzug des Gesetzes bewirkt“.2 Die Überprü- fung der Dauer von Leerständen könnte in Zukunft durch die einzuführende Leerstandser- fassung durchgeführt werden.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


https://www.hamburg.de/wohnraumschutz/4455094/hmbwoschg/

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6576428