Erhaltungssatzungen in der Maxvorstadt ausweiten

Kaum ein anderer Stadtteil im ganzen Land ist so hart von der Verdrängung betroffen wie die Maxvorstadt. Der vorhandene Wohnraum befindet sich kaum in der Hand von Genossenschaften oder kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern ist zu großen Teilen dem Markt überlassen. Häuser im Familienbesitz werden oft meistbietend an Spekulanten verkauft.

Das Planungsreferat wird beauftragt, für die gesamte Maxvorstadt zu prüfen, ob weitere Gebiete als die, die aktuell unter die Erhaltungssatzung fallen, durch eine Erhaltungssatzung geschützt werden können. Zu prüfen ist dabei auch, ob die Erhaltungssatzungsgebiete Maxvorstadt und Josephsplatz in ein großes, den Stadtbezirk umfassendes Gebiet vereint werden können. Darüber hinaus sind auch an die Maxvorstadt angrenzende Gebiete zu prüfen, die bisher nicht in eine Erhaltungssatzung fallen.

Begründung

Kaum ein anderer Stadtteil im ganzen Land ist so hart von der Verdrängung betroffen wie die Maxvorstadt. Der vorhandene Wohnraum befindet sich kaum in der Hand von Genossenschaften oder kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern ist zu großen Teilen dem Markt überlassen. Häuser im Familienbesitz werden oft meistbietend an Spekulanten verkauft. Die Folgen davon sind häufig Entmietung durch Luxusmodernisierungen und die Aufteilung in Eigentumswohnungen oder die Verdrängung durch Abriss von bezahlbarem Wohnraum, der anschließend durch Luxuseigentumswohnungen ersetzt wird. Die Türkenstraße ist dafür ein überregional bekanntes trauriges Beispiel. Viel Leid hätte durch umfassende Erhaltungssatzungen abgewendet werden können.

Wo auf der einen Seite Menschen aus ihrem Umfeld gerissen werden, machen auf der anderen Seite Spekulanten leistungslose Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Die Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt zu städtebaulichen Nachteilen für die Kommune. Gründe für einen zusätzlichen Schutz dieses Stadtviertels durch eine Erhaltungssatzung.

Da die beiden Erhaltungssatzungsgebiete „Josephsplatz“ und „Maxvorstadt“ im kommenden Jahr auslaufen, ist es angebracht, diese zu einem großen Erhaltungssatzungsgebiet zu verbinden. Erweitert werden sollten die Gebiete um das Univiertel entlang der Türkenstraße gemäß unseres Antrages 20-26 / A 00322, aber auch weiter östlich gelegene Gebiete wie die Schönfeldvorstadt, wo unter anderem allein in der Schönfeldstraße 14 die Entmietung von 90 Mietparteien droht, was erhebliche Folgen für die dortige Bevölkerungsstruktur nach sich ziehen würde.

Auch angrenzende Gebiete der Maxvorstadt sollten in Betracht gezogen werden. Zu überprüfen ist dabei vor allem auch die Häuserreihe in der Georgenstraße südlich des Studentenwohnheimes in der Agnesstraße. Die sechs betroffenen Häuser bilden aktuell eine Lücke zwischen dem Erhaltungssatzungsgebiet Josephsplatz und Agnesstraße. Sie entsprechen aber zumindest den Kriterien der Aufwertungsindikatoren sehr deutlich.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6755049