Bodenvorratspolitik III: Vorkaufsrechte zu Gunsten von Zusammenschlüssen von Mieter*innen (z.B. Genossenschaften oder Mietsh usersyndikate)

Da sich die Grün-Rote Regierungskoalition im Gegensatz zu ihren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, Vorkaufsrechte konsequent zu nutzen, in den letzten Monaten vom Schutz der Mieter*innen verabschiedet hat, ist es nötig, alternative Möglichkeiten und Wege zu finden, um bezahlbaren Wohnraum in München zu erhalten. Das Baugesetzbuch sieht nach § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch einen Erwerb zu Gunsten von Dritten, also beispielsweise Genossenschaften und Zusammenschlüssen von Mieter*innen, vor.

 

Die Stadt München hat diese Möglichkeit bis 2015 auch regelmäßig genutzt. So wurde zum Beispiel 2003 ein Haus in der Isartalstraße nach der Nutzung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt an die Genossenschaft Wogeno weitergegeben und konnte somit der Spekulation entzogen werden. Diese erfolgreiche Geschichte zeigt, dass Vorkaufsrechte zu Gunsten von Vereinigungen von Mieter*innen wieder forciert werden müssen.

Das Kommunalreferat wird gebeten, darzustellen:

  1. wie die Landeshauptstadt München in Zukunft die Nutzung von Vorkaufsrechten zu Gunsten von Genossenschaften und Zusammenschlüssen von Mieter*innen fördern und unterstützen kann. Dies könnte mit einem zehnprozentigen Zuschuss mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, umgesetzt werden.
  2. wie die Landeshauptstadt München nach der Ausübung der Vorkaufsrechte über Erbpachtrechtsverträge das o.g. Ziel ebenfalls erreichen könnte und welche finanziellen sowie personellen Mittel hierfür erforderlich wären.

Begründung

Da sich die Grün-Rote Regierungskoalition im Gegensatz zu ihren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, Vorkaufsrechte konsequent zu nutzen, in den letzten Monaten vom Schutz der Mieter*innen verabschiedet hat, ist es nötig, alternative Möglichkeiten und Wege zu finden, um bezahlbaren Wohnraum in München zu erhalten. Das Baugesetzbuch sieht nach § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch einen Erwerb zu Gunsten von Dritten, also beispielsweise Genossenschaften und Zusammenschlüssen von Mieter*innen, vor.

Die Stadt München hat diese Möglichkeit bis 2015 auch regelmäßig genutzt. So wurde zum Beispiel 2003 ein Haus in der Isartalstraße nach der Nutzung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt an die Genossenschaft Wogeno weitergegeben und konnte somit der Spekulation entzogen werden1. Diese erfolgreiche Geschichte zeigt, dass Vorkaufsrechte zu Gunsten von Vereinigungen von Mieter*innen wieder forciert werden müssen.

Die Stadt Berlin macht regelmäßig von dieser Möglichkeit Gebrauch und bezuschusst Vorkaufsrechte zu Gunsten von Genossenschaften mit bis zu 10 %2. Die Stadt München sollte sich daran ein Beispiel nehmen und Vorkaufsrechte entsprechend mit bis zehn Prozent bezuschussen, damit Vereinigungen der Mieter*innen handlungsfähig bleiben angesichts der steigenden Bodenpreise von jährlich etwa 13 %3. Gerade hinsichtlich dieser Entwicklung ist die Nutzung der Vorkaufsrechte Teil einer proaktiven und vorausschauenden Liegenschaftspolitik, die eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklungspolitik ermöglicht.

Als LINKE setzen wir uns darüber hinaus dafür ein, dass Kommunen zu einem fairen Preis kaufen können: dem sozialverträglichen Ertragswert. Wer will, dass München den letzten bezahlbaren Wohnraum nicht verliert, muss das Vorkaufsrecht konsequent nutzen und innovative Lösungen finden, um dies zu bewerkstelligen. Wir kämpfen mit den Mieter*innen gegen den Ausverkauf der Stadt!

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


1https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gentrifizierung-wohnungsgenossenschaften-roecklplatz-1.4308245
2 https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.831246.php
3 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gruene-bernd-schreyer-portrait-1.5308746

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6666561