Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen

Der Bundestag hat das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem neue Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt vor. Des Weiteren können sektorale Bebauungspläne er- lassen werden und das Gesetz sieht eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der kommunalen Vorkaufsrechte vor.

 

Die Regelungen sollen insb. in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt angewen- det werden können, zu denen München nachweislich zählt. Das Gesetz ermöglicht Kommu- nen mit Wohnraummangel zusätzlich eine einfachere Anwendung von Baugeboten, um zu gewährleisten, dass gebaut und nicht spekuliert wird.

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat und das Sozialreferat werden ggf. unter Beteiligung weiterer Referate beauftragt dem Stadtrat darzulegen, welcher personellen und finanziellen Ressourcen es bedarf, um die Veränderungen, die der Bundestag im Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet hat, bestmöglich in der Landeshauptstadt umzusetzen.

Begründung:

Der Bundestag hat das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem neue Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt vor. Des Weiteren können sektorale Bebauungspläne er- lassen werden und das Gesetz sieht eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der kommunalen Vorkaufsrechte vor.

Die Regelungen sollen insb. in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt angewen- det werden können, zu denen München nachweislich zählt. Das Gesetz ermöglicht Kommu- nen mit Wohnraummangel zusätzlich eine einfachere Anwendung von Baugeboten, um zu gewährleisten, dass gebaut und nicht spekuliert wird.

Die neuen Regelungen sind aus unserer Sicht bei weitem nicht ausreichend. Das Bauland- mobilisierungsgesetz ist nicht geeignet, um die Bodenpreisexplosion zu stoppen, günstigen Mietwohnraum zu erhalten und ausreichend Bauland für den sozialen Wohnungsbau zu mobilisieren.

Der einzigen greifbaren Verbesserung – die preislimitierte Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert – stehen eine Vielzahl von kleineren und größeren Verschlechterungen gegenüber. Besonders schwer wiegt, dass die neuen Umwandlungseinschränkungen be- wusst bürokratisch und kompliziert gehalten sind, erheblichen Aufwand bei Ländern und Kommunen erzeugen, zusätzliche Ausnahmen enthalten und ohnehin nur bis 2025 gelten. Die Preislimitierung des Vorkaufsrechtes auf den Verkehrswert löst das Problem der aufge- rufenen Spekulationspreise nicht. Nötig ist stattdessen die Begrenzung auf einen sozialverträglichen Ertragswert.

Trotz aller Kritik von unserer Seite braucht die Verwaltung für den Vollzug des beschlosse- nen Baulandmobilisierungsgesetzes zusätzliche Ressourcen. Diese sollen durch die beteiligten Referate dem Stadtrat transparent und verständlich dargelegt werden.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6599279