Antrag: Kürzung der Heizkosten bei fehlendem Wärmemengenzähler für Warmwasser
Die Münchner Wohnen kürzt automatisch für alle Haushalte die Heizkostenabrechnung um 15 %, deren Heizzentrale kein Wärmemengenzähler für Warmwasser besitzt. Die Kürzung soll auch rückwirkend für die Heizkostenabrechnung 2022 und 2023 gelten.
Begründung
Bereits seit zehn Jahren muss die für die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge mit einem zentralen Wärmezähler gemessen und in der Heizkostenabrechnung auch ausgewiesen werden. 2014 wurde dies in der Heizkostenverordnung gesetzlich verpflichtend eingeführt. Existiert ein solcher Wärmemengenzähler nicht, ist die Heizkostenabrechnung unvollständig. Die Mieter*innen können die Heizkosten anschließend um 15 % kürzen.
In einigen Wohnblöcken der Münchner Wohnen gibt es auch zehn Jahre nach Einführung der Pflicht noch keine zentralen Wärmemengenzähler für Warmwasser. Nur die wenigsten Mieter*innen sind sich der Pflichten des Vermieters und der eigenen Kürzungsrechte bewusst. Die wenigsten werden das ihnen zustehende Geld zurückverlangen können. Wenn das städtische Wohnungsbauunternehmen zehn Jahre lang seinen Pflichten nicht nachkommt, sollte man in Zukunft proaktiv auf die Mieter*innen zugehen und dort automatisch die Heizkosten um 15 % kürzen, wo die Wärmemengenzähler für Warmwasser fehlen.
Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner
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