Anfrage: Kraepelinstraße 4: Hätte der Abriss von Wohnraum verhindert werden können?

Seit Anfang April werden nach über drei Jahren Leerstand insgesamt 31 ehemalige Werkswohnungen des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie abgebrochen (siehe Foto). Die betroffenen Mieter*innen haben sich gegen den Abriss und die vorangegangene Entmietung zur Wehr gesetzt. Der Abriss erfolgt für den geplanten Ausbau der Psychiatrie, der immer wieder in der Kritik stand. Ersatzwohnraum wurde nicht geschaffen, wie die Antwort auf unsere Anfrage ergeben hat, da es sich laut Sozialreferat nicht um Wohnraum im Sinne der Zweckentfremdung handelte.

Seit Anfang April werden nach über drei Jahren Leerstand insgesamt 31 ehemalige Werkswohnungen des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie abgebrochen (siehe Foto). Die betroffenen Mieter*innen haben sich gegen den Abriss und die vorangegangene Entmietung zur Wehr gesetzt1. Der Abriss erfolgt für den geplanten Ausbau der Psychiatrie, der immer wieder in der Kritik stand. Ersatzwohnraum wurde nicht geschaffen, wie die Antwort auf unsere Anfrage ergeben hat, da es sich laut Sozialreferat nicht um Wohnraum im Sinne der Zweckentfremdung handelte2.

Die Grundstücke des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie befinden sich auf städtischem Grund, der durch einen Erbbaurechtsvertrag dem Institut für den Betrieb einer Psychiatrie zur Verfügung gestellt wird. In der Regel geben solche Verträge der Stadt zusätzliche Möglichkeiten, auf Änderungen der Bebauung Einfluss zu nehmen, die zum Beispiel über Regelungen wie dem Zweckentfremdungsgesetz hinaus gehen. Es ist deswegen zu prüfen, ob die Stadt München den Abbruch von dringend benötigtem Wohnraum an dieser Stelle hätte unterbinden können.

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Beinhaltet der Erbbaurechtsvertrag eine Klausel, die besagt, dass Bauwerke auf dem Gelände der Max-Planck-Gesellschaft nur durch Zustimmung der Stadt München abgebrochen werden dürfen? Hätte der Stadtrat oder ein spezielles Referat mit der Entscheidung befasst werden müssen?
  2. Falls dies der Fall ist, wann und wieso hat die Stadt München dem Abriss genehmigt und welche Referate waren an der Entscheidung beteiligt?
  3. Wie bewertet die Stadt München, dass in Zeiten des Wohnungsnotstandes 31 Wohnungen ohne Ersatzwohnraum abgerissen wurden und die Mieter*innen in diesem Zuge entmietet wurden?

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


1https://www.sueddeutsche.de/muenchen/abriss-ungesunde-entscheidung-1.2705278
2https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6453906.pdf

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6583638