Anfrage: Besteht eine Pflicht zur Aufklärung der Mieter*innenüber Abgeschlossenheitsbescheinigungen?

Mieten

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung dient als rechtliche Grundlage für die Umwandlung von Mietswohnungen in Eigentumswohnungen und ist vom Inhaber der jeweiligen Gesamtimmobilie zu beantragen. Der Stadtverwaltung ist demnach bekannt, wann und wo eine solche Umstrukturierung einer Wohneinheit beabsichtigt wird. Die Mieter*innen hingegen bleiben meist lange Zeit uninformiert und werden dann vor vollendete Tatsachen gestellt.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung dient als rechtliche Grundlage für die Umwandlung von Mietswohnungen in Eigentumswohnungen und ist vom Inhaber der jeweiligen Gesamtimmobilie zu beantragen. Der Stadtverwaltung ist demnach bekannt, wann und wo eine solche Umstrukturierung einer Wohneinheit beabsichtigt wird. Die Mieter*innen hingegen bleiben meist lange Zeit uninformiert und werden dann vor vollendete Tatsachen gestellt.

Deshalb, in Anlehnung an die Anfrage von DIE LINKE und Die Partei zur „Aufteilung in Eigentumswohnungen im Erhaltungssatzungsgebiet: Sonderrechte für luxemburgische Immobilienspekulanten“ vom 07.Juli 2021 bitten wir den Oberbürgermeister um Klärung folgender Fragen:

  1. Besteht eine Auskunftspflicht vonseiten der Investoren über eine geplante Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen?

  2. Besteht eine Auskunftspflicht vonseiten der Stadt gegenüber den Mieter*innen bei einer geplanten Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen?

  3. Besteht eine rechtliche Grundlage für die Stadt, die Investoren zur Auskunft über geplante Umwandlungen von Mietswohnungen in Eigentumswohnungen zu verpflichten?

  4. Gibt es Regelungen oder zumindest Bemühungen seitens der Stadt München oder der durch sie dazu aufgeforderten Eigentümer*innen, Hausbewohner*innen beziehungsweise Mieter*innen, über die vollzogene Erwirkung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zeitnah zu informieren?
    Wenn nein, warum nicht?
    Wenn ja, wie sahen diese in der jüngsten Vergangenheit aus?

  5. Welche rechtlichen Vorgaben verhindern eine Information der betroffenen Mieter*innen über beantragte oder erteilte Abgeschlossenheitserklärungen in Gebieten der Erhaltungssatzung, wo der Schutz der Mieter*innen von Verdrängung eins der wesentlichen Ziele ist?

    Initiative:
    Stadtrat Stefan Jagel

    Gezeichnet:
    Stadträtin Marie Burneleit
    Stadträtin Brigitte Wolf
    Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6814513​​​​​​​