Antrag: zur dringlichen Behandlung im nächsten Ausschuss Arbeit und Wirtschaft oder ggf. Vollversammlung Mieten im Kreativquartier nicht erhöhen
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die derzeitigen Mietverträge im Kreativlabor mit den jetzigen Konditionen weiterzuführen und keine Kündigungen mit dem Ziel der Anpassung der Mietpreise durchzuführen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 31.12.2025 bestehen bleiben.
Begründung
Aktuell sind die Mieten per Beschluss bis zur Mitte des Jahres „eingefroren“, was jedoch bedeutet, dass die Kündigungen zur Anpassungen der Mietpreise bereits im März an die Mietenden im Kreativquartier seitens der MGH verschickt werden müssten.
Dem Münchner Stadtrat ist es mehrheitlich wichtig, den Mieter*innen im Kreativlabor eine stabile Mietsituation ohne die Sorge vor unerwarteten Kostensteigerungen oder Vertragsänderungen, bzw. Änderungskündigungen fortzusetzen. Das Kreativlabor ist ein Raum, in dem Ideen entwickelt und Innovationen vorangetrieben werden, weshalb es von besonderer Bedeutung ist, den Mieter*innen eine sichere Umgebung zu bieten, die ihre Arbeit nicht unnötig beeinträchtigt.
Daher wird vorgeschlagen, die Regelungen die in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15252 beschlossen worden sind, bis zum 31.12.2025 beizubehalten, um den Mieter*innen die nötige Planungssicherheit zu gewähren. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass keine Veränderungen der Mietverhältnisse vorgenommen werden.
Initiative: | Gezeichnet: Stadträtin Brigitte Wolf Stadtrat Thomas Lechner |
hier geht es zum Antrag im RatsInformationsSystem:
RatsInformationsSystem München - StR-Anträge / StR-Anfragen - StR-Antrag 20-26 / A 05473