Antrag zur Ausweitung des Konzeptes zur Mietpreisgestaltung bei der Vermietung von Kunst-, Kultur- und kreativwirtschaftlichen Flächen

Kultur

Antrag

Der Beschluss der Vollversammlung (V 20-26 / V 02455) wird auf alle städtische Eigenbetriebe ausgeweitet. Das Konzept gilt explizit auch rückwirkend für alle durch die MGH im Kreativquartier neu gestalteten Mietverträge.

Die Umsetzung gestaltet sich rückwirkend ab 01.01.2021 wie folgt: „Das Mietenkonzept bezieht sich auf die vom KR von allen Referaten selbst sowie von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG und MGH und allen städtischen Eigenbetrieben mittels Verwaltervertrag für das KR verwalteten Vertragsverhältnisse über Gewerbeflächen mit einem künstlerischen, kulturellen sowie kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungszweck und schließt auch die vom KR von allen Referaten in angemieteten Fremdanwesen entsprechend betreuten Untermietverhältnisse ein.“

Begründung

Es ist nur eine Scheinentscheidung, wenn beschlossen wird für Kreative eine Miete von 7€/m² einzuführen, die aber nicht für alle städtische Eigenbetriebe und alle durch die Stadt verwalteten Flächen gilt. Es kann keine Unterscheidung von Künstlerinnen und Künstlern geben, die durch die Höhe der Mietpreise entschieden wird. Das entspricht nicht einem Gleichbehandlungsansatz.

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6507882