Sozialleistungsbeziehende während der vierten Welle nicht sozial isolieren – Einmalzahlung für FFP2-Masken über Bund und Länder

Arbeit & SozialesGesundheit

Das Tragen einer FFP2-Maske ist aus guten Gründen wieder verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen und in Geschäften. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an FFP2-Masken. Dieser wird jedoch nur während der vierten Corona-Welle so hoch sein und zum Sommer hin wieder abebben. Gleichzeitig sind die Masken mittlerweile in ausreichender Stückzahl sowohl in Apotheken als auch im Handel zu kaufen. Um die Teilnahme von Sozialleistungsbeziehenden am öffentlichen Leben sicherzustellen (Mobilität sowie Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Gaststätten, Arztpraxen und Apotheken, etc.), ist eine weitere Einmalzahlung dringend notwendig.

Dringlichkeitsantrag zur Vollversammlung am 25.11.2021

Der Stadtrat möge beschließen: der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an die geschäftsführende Bundesregierung, die Fraktionsspitzen der zukünftigen Regierungskoalition im Deutschen Bundestag sowie an die Bayerische Staatsregierung zu wenden, damit eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für die vierten Corona-Welle an alle Sozialleistungsbeziehende (gem. SGB II, SGB XII, etc.) ausgezahlt wird.

Begründung

Das Tragen einer FFP2-Maske ist aus guten Gründen wieder verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen und in Geschäften. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an FFP2-Masken. Dieser wird jedoch nur während der vierten Corona-Welle so hoch sein und zum Sommer hin wieder abebben. Gleichzeitig sind die Masken mittlerweile in ausreichender Stückzahl sowohl in Apotheken als auch im Handel zu kaufen. Um die Teilnahme von Sozialleistungsbeziehenden am öffentlichen Leben sicherzustellen (Mobilität sowie Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Gaststätten, Arztpraxen und Apotheken, etc.), ist eine weitere Einmalzahlung dringend notwendig.

Nachdem die nächste MPK am 9. Dezember ist und der Sozialausschuss am selben Tag stattfindet, ist eine Behandlung im Ausschuss zeitlich nicht möglich. Zudem wäre die ordnungsgemäße Behandlung in sechs Monaten zu spät, um den Willen des Stadtrats noch während der vierten Corona-Welle zu artikulieren.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/6921038