Niemand bleibt allein! – Besuchskonzept für Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken in München flächendeckend durch Schnelltests ermöglichen

Bereits seit mehreren Wochen wurde auf das Thema „Besuchsverbote“ und die unterschiedliche Handhabung mehrfach am Runden Tisch, in Gesprächen und zuletzt auch durch ein Schreiben des Seniorenbeirats der Landeshauptstadt München vom 09.03.2021 hingewiesen. Passiert ist seit diesem Zeitpunkt nichts.

 

Durch die aktuellen Besuchsregelungen kommt es vor, dass eine Begleitung von Sterbenden durch Angehörige und Freunde derzeit nicht stattfindet und Menschen ohne diese wichtige Begleitung allein sterben müssen.

 

Durch eine flächendeckendes Testangebot und durch die bereits erreichte Impfquote in Alten- und Pflegeheimen wären die Bewohner*innen und Patient*innen auch bei einer Lockerung des Besuchsverbotes ausreichend geschützt.

 

Gerade in diesen Zeiten müssen wir die Begleitung von Bewohner*innen und Patient*innen in schwierigen Lebenslagen sicherstellen.

Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 24. März 2021

  1. Das Gesundheitsreferat wird unter Beteiligung des Sozialreferats beauftragt, für die Alten- und Pflegeheime sowie für die Münchner Krankenhäuser unverzüglich ein einheitliches Besuchskonzept mit Hilfe von Schnelltests zu entwickeln.
  2. Das Besuchskonzept hat mindestens die folgenden Anforderungen zu erfüllen, dass die Begleitung von Sterbenden durch die Angehörigen möglich ist, dass eine Testung vor Ort bzw. in der räumlichen Nähe erfolgt, dass Patient*innen, die nicht nur ambulant in den Münchner Krankenhäusern versorgt werden, spätestens nach drei Tagen von Angehörigen besucht werden können, dass die Privatsphäre von Bewohner*innen / Patient*innen gewahrt bleibt und dieses Konzept möglichst einheitlich angewendet wird.
  3. Das Besuchskonzept ist mit den privaten Trägern der Alten- und Pflegeheime und den Kliniken abzustimmen und in der Landeshauptstadt einheitlich zu regeln.
  4. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden beauftragt, sofern eine Regelung durch die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht von der Kommune allein getroffen werden kann, bei der Regierung von Oberbayern eine entsprechende Regelung zu beantragen bzw. sich bei der Staatsregierung entsprechend dafür einzusetzen.
  5. Dem Stadtrat wird im Gesundheitsausschuss, ggf. auch durch einen mündlichen Vortrag am 24.04.2021, ein Zwischenstand berichtet.

Begründung

Bereits seit mehreren Wochen wurde auf das Thema „Besuchsverbote“ und die unterschiedliche Handhabung mehrfach am Runden Tisch, in Gesprächen und zuletzt auch durch ein Schreiben des Seniorenbeirats der Landeshauptstadt München vom 09.03.2021 hingewiesen. Passiert ist seit diesem Zeitpunkt nichts.

Durch die aktuellen Besuchsregelungen kommt es vor, dass eine Begleitung von Sterbenden durch Angehörige und Freunde derzeit nicht stattfindet und Menschen ohne diese wichtige Begleitung allein sterben müssen.

Durch eine flächendeckendes Testangebot und durch die bereits erreichte Impfquote in Alten- und Pflegeheimen wären die Bewohner*innen und Patient*innen auch bei einer Lockerung des Besuchsverbotes ausreichend geschützt.

Gerade in diesen Zeiten müssen wir die Begleitung von Bewohner*innen und Patient*innen in schwierigen Lebenslagen sicherstellen.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6530269