Kreativquartier vor Gentrifizierung schützen – Mieten dauerhaft begrenzen

 

Das Kulturreferat schlägt in der heutigen Ausschusssitzung vor, die Mieten im Kreativlabor künftig gemäß Bewertungsamt anzusetzen. Dies würde zu jährlich steigenden Mieten führen und das Kreativlabor schrittweise unerschwinglich machen.

Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke / Die PARTEI Marie Burneleit (Die PARTEI) ist wütend: „Ateliers werden vielleicht nicht morgen, aber sehr bald unbezahlbar – und die Künstler*innen können sich vor Ort nicht mehr halten. Am Ende steht die Verdrängung und vollständige Gentrifizierung des Kreativlabors.“ 

Um diese Entwicklung zu verhindern, fordert die Fraktion in zwei Anträgen eine strukturpolitische Weichenstellung. Der erste Antrag sieht eine Änderung des Gesellschaftervertrags der städtischen Münchner Gewerbehöfe (MGH) vor. Damit soll die MGH ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, Kunst-, Kultur-, Kreativ- und soziokulturelle Nutzungen dauerhaft unterhalb der marktüblichen Mieten zu vermieten – und dies über Einnahmen aus klassischem Gewerbe querzufinanzieren. 

Das Vorgehen ist juristisch und gemeindeordnungsrechtlich problemlos möglich. Ohne eine solche Satzungsänderung ist die MGH gezwungen, sich am Bewertungsamt und damit am Gewerbemietmarkt zu orientieren. Das hätte steigende Mieten, Verdrängung und Verlust kultureller Infrastruktur zur Folge.

Marie Burneleit (Die PARTEI) weiter„Wenn wir als Stadtrat politisch wollen, dass Kulturschaffende bleiben – und das hat der Stadtrat mehrfach mehrheitlich beschlossen – dann müssen wir der MGH auch die rechtliche Grundlage geben, das umzusetzen. Das Kreativlabor dient der Förderung von Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft – nicht der Rendite.“

Parallel dazu fordert ein Änderungsantrag im Kulturausschuss die Umsetzung des vom Labor e.V. erarbeiteten Konzepts „Kunst- und Kulturhäuser-Versuch 2026–2036“. Das Kulturreferat soll dafür ein Finanzierungskonzept auf Grundlage des dokumentierten Jahresbedarfs von 843.800 Euro vorlegen, finanziert aus dem bereits beschlossenen, aber bislang nicht abgerufenen Rückanmietungsbudget.

 

Hier geht's zum Änderungsantrag: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9449364;jsessionid=22B4296633E001EEA9F991A497C93FC4

 

Hier geht's zum Antrag:

https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9447019