Antrag: Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher

Stefan Jagel

Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen, dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums in der Nymphenburgerstraße das Bestandsgebäude erhalten wird und bei dessen Umbau lediglich geförderter Wohnraum, soziokulturell genutzte Räume und konsumfreie Orte entstehen dürfen.

Begründung:
Vor wenigen Tagen hat die bayrische Staatsregierung angekündigt, das alte Strafjustizzentrum an der Nymphenburgerstraße zu veräußern[1]. Ein klarer Wortbruch. Noch vor zwei Jahren hat der Bauminister Bernreiter noch angekündigt, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Stadibau oder Bayernheim im bestehenden Gebäude Wohnraum realisieren sollten[2]. Der Verkauf von öffentlichem Grund und Boden verbietet sich. Er ist nicht vermehrbar und darf nicht dem Markt überlassen werden, sondern sollte höchstens in Erbpacht vergeben werden. „Die Grundstückspreise in der Bundesrepublik Deutschland steigen in einem Maße, dass es nicht zu verantworten ist, diese Gewinne unversteuert in die Taschen einiger fließen zu lassen.“[3] Dies sagte schon 1970 der damalige CSU-Vorsitzender Franz Josef Strauß. So richtig diese Aussage war, so weit hat sich die CSU nun von ihrem Übervater entfernt.

Die Initiative AbbrechenAbbrechen setzt sich seit Jahren für den Erhalt des Justizzentrums ein und fordert mit der Unterstützung einige zivilgesellschaftlicher Akteure und Expert*innen aus den Fachbereichen Bauen und Architektur, dass das Justizzentrum ein Modellprojekt für das Umbauen wird[4]. Ein Weg von der Abrissmentalität, die gerade in Zeiten der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß ist. Umbauen muss zur Norm werden. Das Justizzentrum bietet eine gute Möglichkeit, um zum einen dringend nötigen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen sowie zusätzlich fehlende soziokulturelle Räume (z.B. für Soziales, Kultur, Zivilgesellschaft oder Kunst) Räume und konsumfreie Orte zu schaffen.

Die Stadt muss nicht zuschauen, wie der Freistaat Bayern einmal mehr mit seinen Entscheidungen negative Auswirkungen auf die Stadt erzeugt. Ein Verkauf des Areals zu Höchstpreis wie beim Freistaat üblich, würde zu einem weiteren Luxusquartier führen, das die Wohnungskrise noch weiter verschärft. Die Kommune hat die Planungshoheit und kann mit einem neuen Bebauungsplan festhalten, dass das Bestandsgebäude des alten Justizzentrums erhalten bleiben muss, ausschließlich geförderte Wohnungen und soziokulturelle Räume beim Umbau entstehen dürfen. Genau das, was die Stadt wirklich benötigt. Diese Maßnahmen würden den Wert des Grundstückes begrenzen und einen Ankauf durch die Stadt selbst realistischer machen.

Initiative:                                                                                         Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel                                                                Stadträtin Marie Burneleit 

Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

 

Hier geht's zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9255702

 


[1]https://www.bayern.de/altes-strafjustizzentrum-in-muenchen/

[2]Abendzeitung 1. März 2023: Wohnraum im alten Justizzentrum: Initiative wünscht sich lieber Mischnutzung

[3]https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/wohnen-muenchen-immobilien-sendlinger-loch-e363558/

[4]https://abbrechenabbrechen.de/