Finanzierung der Mehrausgaben im Tierschutz
Die Aufnahme von ausgesetzten und Fundtieren ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die sich kraft Gesetzes ergibt. Wenn die LHM dieser nicht nachkommt, entspricht dies einem klarem Rechtsverstoß. Dass die Stadt die Kosten übernehmen muss ergibt sich aus dem Bürgerlichem Gesetzbuch, dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dem Tiergesundheitsgesetz und dem Tierschutzgesetz.
Antrag zum Haushalt 2023 im Kreisverwaltungsausschuss zum Projekt
Die Mehrausgaben für den Tierschutz als kommunale Pflichtaufgabe werden, wie am 26.07.2022 in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06464 unter Lfd. Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11 geplant, finanziert.
Begründung
Die Aufnahme von ausgesetzten und Fundtieren ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die sich kraft Gesetzes ergibt. Wenn die LHM dieser nicht nachkommt, entspricht dies einem klarem Rechtsverstoß. Dass die Stadt die Kosten übernehmen muss ergibt sich aus dem Bürgerlichem Gesetzbuch, dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dem Tiergesundheitsgesetz und dem Tierschutzgesetz.
Auf Grund der Nicht-Öffentlichkeit erfolgen keine weiteren Ausführungen.
Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit
Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner
Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7408027