Anfrage: Verwüstung von öffentlichen Plätzen durch den VDA

Durch einen Mehrheitsbeschluss im Münchner Stadtrat wurden dem VDA diverse öffentliche Plätze zur Verfügung gestellt. Am vergangenen Sonntag wurde nach der Beendigung des Abbaus durch die Aussteller das Ausmaß der Verwüstung und der Beschädigungen dieser Plätze sichtbar. Teilweise sind diese Plätze unter Denkmalschutz und die Bilder zeigen erhebliche Beschädigungen.

Durch einen Mehrheitsbeschluss im Münchner Stadtrat wurden dem VDA diverse öffentliche Plätze zur Verfügung gestellt. Am vergangenen Sonntag wurde nach der Beendigung des Abbaus durch die Aussteller das Ausmaß der Verwüstung und der Beschädigungen dieser Plätze sichtbar. Teilweise sind diese Plätze unter Denkmalschutz und die Bilder zeigen erhebliche Beschädigungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Haftet der VDA für diese Beschädigungen, bzw. ist er oder die Aussteller vertraglich verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?

2. Wenn der VDA / die Aussteller für die Wiederherstellung zuständig sind, bis wann wurde hier die Frist eingeräumt?

3. Sind diese Beschädigungen vom Baureferat erfasst und dokumentiert worden?

4. Wie hoch werden die Kosten der Beschädigungen geschätzt?

5. Ist die Stadt München für die Wiederherstellung zuständig?

6. Wenn die Stadt München die öffentlichen Plätze wiederherstellt, wird dem VDA bzw. die Aussteller diese Kosten in Rechnung gestellt?

7. Welche Einschätzung trifft die Denkmalschutzbehörde zu diesen Beschädigungen?

8. Warum wurde es den Ausstellern nicht untersagt, die Rasenflächen mit schwerem Gerät z.B. LKWs zu befahren?

Initiative:
Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI
Stadtrat Stefan Jagel

Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

Initiative:
Fraktion ÖDP/München-Liste
Stadträtin Sonja Haider

Stadtrat Tobias Ruff
Stadträtin Nicola Holtmann
Stadtrat Dirk Höpner

 


Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6799855