Unsozialen Wettbewerb den Kampf ansagen! Mindestpreise und Auflagen für Uber & Co
Zur Demo der Taxifahrenden:
Seit dem Aufkommen von Fahrdienst-Plattformen wie Uber & Co. haben die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu einer Verdrängung des Taxi-Gewerbes in München geführt. Dumping-Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen ermöglichen diesen Plattformen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Taxi-Betrieben. Dabei ist das Taxi Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Das bedeutet, es hat eine Betriebspflicht, eine Beförderungspflicht und eine Tarifpflicht.
Kommunen haben aber die Möglichkeit, über die Einführung von Mindestpreisen für Mietwägen gegen diesen Wettbewerbsvorteil auf Kosten des Arbeitsrechtes einzuwirken, indem sie das novellierte Personenbeförderungsgesetz anwendet. Zu der Zulässigkeit und Höhe von Mindestpreisen liegt mittlerweile auch eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vor.
Fraktionsvorsitzender im Münchner Stadtrat Stefan Jagel, Die Linke, ist der Meinung, die Stadt München sollte von diesem Gesetz Gebrauch machen: „Es wäre bitter für das Münchner Taxigewerbe, wenn die grün-rote Regierung hier im Sinne von internationalen Onlineplattformen handeln würde, anstatt sich für das herkömmliche Taxigewerbe einzusetzen. Wir müssen Konzernen wie Uber und Co entschiedener entgegentreten. Das bedeutet Mindestpreise und Auflagen.“
Dem Argument, dass Uber für Menschen mit geringem Einkommen günstig bleiben solle, entgegnet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Marie Burneleit, DIE PARTEI: „München muss für alle bezahlbar sein. Also für die, die im Auto mitfahren und für die, die das Auto fahren.“
Gutachten haben eindeutig bestätigt, dass es im Wettbewerb um die Personenbeförderung entscheidend auf die Preisgestaltungsmöglichkeiten ankommt. Die Stadt München sollte sich ein Beispiel an der Stadt Leipzig nehmen, die bereits 2021 ein Mindestgebühren eingeführt hatte.