Beschäftigten im Sicherheitsdienst droht Altersarmut – DIE LINKE./ Die PARTEI fordern stufenweise Übernahme des Sicherheitsdienstes der Stadt

Ausgerechnet Menschen, die sich in ihrem Berufsleben um die Bewachung sowie Öffnungs- und Schließdienste des Rathauses oder der Sozialbürgerhäuser kümmern, stehen finanziell schlecht da, wenn sie selbst ins Rentenalter kommen. Das ist die Folge der Fremdvergabe der städtischen Sicherheitsdienste bei den städtischen Behörden und Gebäude. Der Kommunalausschuss des Stadtrates entscheidet nächsten Donnerstag den 15. April, über das weitere Vorgehen. Die Stadtratsfraktion DIE LINKE./ Die PARTEI möchte die stufenweise Eingliederung wieder in den Öffentlichen Dienst und jeweils keine neue Ausschreibungen der Sicherheitsdienstleistungen.

Ob Geldsorgen den Ruhestand verhageln, hängt zu einem wesentlichen Teil von der Erwerbsbiografie ab: Einkommen, Arbeitszeit, Auszeiten wegen familiärer Verpflichtungen, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Je stärker der eigene Lebenslauf gegenüber dem Modellfall des Rentners abfällt, der 45 Jahre ohne Unterbrechung durchschnittliche Rentenbeiträge geleistet hat, desto knapper fällt die Rente aus. Und gerade wer wenig verdient oder länger ohne Job ist, wird die Lücke nicht durch private Vorsorge schließen können – schon während des Berufslebens ist das Geld zu knapp, um nennenswerte Beträge für eine private Altersversorge abzuzweigen. Die zukünftigen Kosten werden von der Stadt München auf die Grundsicherung verlagert. Diese zukünftigen Sozialausgaben werden bei der Berechnung der zusätzlichen Kosten für die Sicherheitsdienste nicht gegen gerechnet.

„Ausreichende oder gar zufriedenstellende Rentenansprüche erwüchsen aus den Jobs selten“, warnt Stefan Jagel, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. / Die PARTEI im Stadtrat. Hinzu kommt: „Weil Stress und Belastungen im Arbeitsalltag z.B. durch langes Stehen zunehmen, ist eine längere Lebensarbeitszeit für einen erheblichen Teil der Beschäftigten keine realistische Option. Viele äußern Zweifel, ob sie ihren Job bis zur regulären Altersgrenze durchhalten“, so Stefan Jagel.

DIE LINKE./ Die PARTEI hat eine Vergleichsberechnung angestellt. Diese finden Sie als Anhang.

Auch die Kostengegenüberstellung von rund 30,5 Millionen € p.a. zu den jetzigen Kosten der Fremdvergabe von 13,5 Millionen € p.a. sind vom Referat aus Sicht von Stadtrat Stefan Jagel, DIE LINKE., zu hoch angesetzt worden. Insbesondere wird eine zu hohe Ausfallquote und eine aufgeblähte Führungsstruktur zu Grunde gelegt. „Die zuständige Kommunalreferentin Kristina Frank hat die Kosten politisch gewollt nach oben gerechnet um das Insourcing zu verhindern“, so der Verwurf von Stefan Jagel. „Eine Steigerung von 125% für einen eigenen Sicherheitsdienst im Vergleich zur Fremdvergabe ist unseriös“, so Stefan Jagel abschließend.   

Es überwiegen für die Fraktion DIE LINKE./ Die Partei aber auch noch andere Gründe für einen stufenweisen Übergang, z.B. ein eigenes Personalauswahlverfahren, insb. bei den Sozialbürgerhäusern eine stadteigene Qualifizierung durch Deeskalationstrainings, Weiterbildungsangebote und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Diese Kriterien für Insourcing überwiegen auch bei weiteren Bereichen, wie z.B. Reinigungsdiensten.  

Der Stadtratsantrag wurde ursprünglich von der SPD Fraktion gestellt. DIE LINKE./ Die PARTEI geht davon aus, dass was vor der Kommunalwahl beantragt worden ist, auch noch gilt und die SPD / Volt Fraktion für einen Städtischen Sicherheitsdienst stimmen wird.

 

Anhang: Musterberechnung Altersrente

Männlicher Beschäftigter im Jahr 1972 geb. / unverheiratet und keine Kinder.
Der Beschäftigte ist 1997 ins Berufsleben eingetreten und hat derzeit ein monatliches Bruttogehalt von 2.300€.
Entspricht ungefähr dem monatlichen Bruttoentgelt in der Sicherheitsbranche.
Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren erhält der o.g. Beschäftigte eine Rente von ca. 930€ und hätte damit Anspruch auf die Grundsicherung im Alter.
Zahlt die Person eine Miete von monatl. ca. 770€ hätte die Person einen Anspruch auf Grundsicherung und Sozialgeld in Höhe von ca. 650€.

Wenn der gleiche Beschäftigte während der Zeit im öffentlichen Dienst gewesen wäre, wäre die Rechnung wie folgt:
Der Beschäftigte hätte jetzt ein Bruttoentgelt von ca. 2.900€.
Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren hätte er einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente von 1.110 plus zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst von 260€. Also insg. eine Rente von 1.360€.
Der Anspruch auf Grundsicherung würde sich auf ca. 380€ reduzieren.