Ampel beerdigt Vorkaufsrecht endgültig – Für München ist der Entwurf des Bundesministeriums keine Hilfe

Gemeinsame Erklärung der Linken im Münchner Stadtrat und Nicole Gohlke, MdB:

Gestern wurden die ersten Grundzüge des neuen Baugesetzbuches (BauGB) der Ampel-Regierung vorgestellt. Die Bauministerin Geywitz spricht von einem „Konjunkturprogramm für die Baubranche“. Für München ist es aber vor allem ein Schlag ins Gesicht für die Mieter*innen. So soll es Unterstützungen vor allem in der Nachverdichtung geben. Bei Nachverdichtungsprojekten entstehen in München aber überwiegend Eigentumswohnungen – sprich kein bezahlbarer Wohnraum. Noch heftiger trifft die Münchner Mieter*innen allerdings die endgültige Beerdigung des kommunalen Vorkaufsrechts.

Fraktionsvorsitzender im Münchner Stadtrat Stefan Jagel, Die Linke, erklärt dazu: „Ich bin entsetzt, wie wenig der Mieterschutz einer SPD-geführten Bundesregierung wert ist. Das Vorkaufsrecht ist für eine Stadt wie München das zentrale Mittel im Kampf gegen Mietwucher und zum Schutz bezahlbaren Wohnraums.“

Durch das fehlende Vorkaufsrecht sind der Stadt München zwischen November 2022 und März 2024 über 1.600 Wohnungen entgangen. Viele der betroffenen Mieter*innen sind seitdem mit Mieterhöhungen und Verdrängung konfrontiert. Obwohl nun auch Share Deal Immobilien angekauft werden können, wird die Stadt in Zukunft überwiegend leerstehende und Schrottimmobilien vorkaufen dürfen. Dadurch wird es immer schwieriger, sozialen Wohnraum zu schaffen.

Nicole Gohlke, MdB Münchner Bundestagsabgeordnete für die Münchner Linke fordert: „Das Problem der sinkenten Zahl an Sozialwohnungen hat die Ampel im Kern nicht gelöst. Die Erhöhung des Sozialwohnungsbestandes muss eine der strategischen Aufgaben der Bundesregierung sein, für die die Schuldenbremse gelockert wird. Zudem mangelt es im Referentenentwurf an Instrumenten zur Umsetzung. Es muss endlich der öffentliche Wohnungsbausektor gestärkt werden und die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit muss mit Investitionszuschüssen umgesetzt werden.“

Der Rückgang der dringend benötigten Sozialwohnungen konnte auch 2023 nicht gestoppt werden – trotz erhöhter Förderung durch den Bund und der Versprechen im Koalitionsvertrag. In München ist der Bestand an Sozialwohnungen von rund 98.000 (1990) auf ca. 46.300 (2023) gesunken. In den Baufertigstellungen im Jahr 2023 wurden 80% der Wohnungen nicht im geförderten Bereich fertiggestellt. Deshalb wäre es dringend erforderlich im Baugesetzbuch Verbesserungen beim Bau der Sozialwohnungen zu beschließen, statt Erleichterungen für wenige. Zum Beispiel durch andere Regelungen der Entschädigungszahlungen im Baugesetzbuch.