Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 19.11.2019 Änderungsantrag zum TOP 3 nicht-öffentlich: SWM: Gründung einer Gesellschaft zur Errichtung einer Geothermieanlage
Stadträtin Brigitte Wolf (DIE LINKE) fordert, dass die Gründung einer Gesellschaft zur Errichtung einer Geothermieanlage dem Kontrollrecht des Stadtrates unterliegt. Der Antrag wird auf Antrag der GRÜNEN in die Vollversammlung vertagt.
Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 19.11.2019
Änderungsantrag zum TOP 3 nicht-öffentlich:
SWM: Gründung einer Gesellschaft zur Errichtung einer Geothermieanlage
Der Antrag des Referenten wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 – 6: wie im Antrag des Referenten
Ziffer 7 entfällt
Ziffer 8 geändert: Dem Erwerb und der Gründung von 100%igen mitttelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadtwerke München GmbH wird …
Ziffer 9 entfällt
Ziffer 10: wie im Antrag des Referenten
Ziffer 11 entfällt
Ziffer 12 – 15: wie im Antrag des Referenten
Begründung:
Auch bei den Stadtwerken und ihren Töchtern muss darauf geachtet werden, dass die Kontrollrechte des Stadtrates in vollem Umfang gewährleistet werden. Das gilt inbesondere bei neu zu gründenden Gesellschaften, wo es noch keine anderen Regelungen gibt. Da bei den geplanten Beteiligungsgesellschaften gleichfalls Unternehmen der öffentlichen Hand involviert sind, gilt dies auch für Minderheitsbeteiligungen.
Brigitte Wolf (DIE LINKE) Cetin Oraner (DIE LINKE)