7.5.08.Ergänzungsantrag
„Keine Bahnprivatisierung gegen die
Interessen der Kommunen“ gegen die Stimmen der CSU und der FDP angenommen. (mf)
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München,
7. Mai 2008 Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt A11:
Keine Bahnprivatisierung gegen die Interessen der
Kommunen
Der Stadtrat möge beschließen: Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt: 1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat der LHM wendet
sich in diesem Zusammenhang erneut gegen die Privatisierung von Einrichtungen
der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu der nicht nur das Schienennetz gehört,
sondern auch die Qualität des Personennah- und -fernverkehrs. Aus diesem
Grund lehnt der Stadtrat die geplante Kapitalprivatisierung der Deutschen
Bahn AG ab. Begründung: Leistungen der Daseinsvorsorge gehören in öffentliche Hand, dies hat
nicht zuletzt Oberbürgermeister Ude bei seiner Rede am 1. Mai betont. Dazu
gehört untrennbar auch der öffentliche Personennah- und -fernverkehr. Nur bei
Unternehmen im öffentlichen Eigentum ist es möglich, dass die Interessen der
Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger entsprechend berücksichtigt werden.
Ein öffentliches Monopol durch ein privates Monopol zu ersetzen, bringt
keinerlei Vorteil. Durch die Teilprivatisierung und den damit verbunden Aspekt der
Gewinnmaximierung besteht die Gefahr noch größerer Fahrpreissteigerungen und
der Reduzierung des Fahrangebots. Zudem wird verstärkt Druck ausgeübt werden,
die Einkommen der Beschäftigten weiter zu reduzieren. Und auch bei der Bahn
gibt es bereits jetzt einen breit ausgebauten Niedriglohnsektor.
Privatisierte Bahnen vernachlässigen oft die notwendigen Investitionen – nach
nur 15 Jahren kauft Neuseeland aus diesem Grund seine privatisierte Bahn für
viel Geld zurück. Brigitte Wolf |