Mitbestimmung der Mieter*innen stärken

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Bei GEWOFAG und GWG (bzw. bei der zukünftigen Gesellschaft) werden Mieter*innenräte und ein zentraler Unternehmensmieter*innenrat (UMR) als Instrument der Mitbestimmung etabliert.
  2. Die Mieter*innenräte werden in den jeweiligen Wohnanlagen gewählt und bilden gemeinsam den UMR der GEWOFAG und GWG.
  3. Die Unabhängigkeit der Mieter*innenräte der GEWOFAG und GWG ist mittels einer ausreichenden finanziellen Unterstützung und fachlichen Anleitung durch die Wohnungsbaugesellschaften sicherzustellen.
  4. Die Gesellschaften unterstützen die Mieter*innenräte und den UMR bei der Durchführung von Wahlen und bekommen ein Schulungsangebot.
  5. Die Mieter*innenräte und der UMR sollen folgende Aufgaben haben:
    1. Interessenvertretung der Bewohner*innen gegenüber der Hausverwaltung, der Geschäftsführung und der Eigentümerin.
    2. Einberufung einer Hausversammlung mindestens einmal jährlich.
    3. Ausführung der Beschlüsse der Mieter*innenversammlung, Aufgreifen von Vorschlägen und Problemen, Erarbeitung von Lösungen gemeinsam mit der Hausverwaltung und/oder den Mieterzentren, die möglichst alle Seiten zufrieden stellen.
    4. Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen Mieter*innen, Hausverwaltung und anderen Einrichtungen.
    5. Beteiligung und Vorschlagsrecht bei Sanierungs-, Instandhaltungs- und / oder sonstigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen z.B. Freiflächen.
    6. Kontrolle der Abrechnung der Betriebskosten und Verbesserungsvorschläge zur Senkung der Kosten.
  6. Der UMR bezieht Stellung bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung die die Belange der Mieter*innen betreffen, z.B. bei Mieterhöhungen.
  7. Weitere Verfahrensregeln und Aufgaben sind durch Satzung zu regeln und durch den Stadtrat zu erlassen.
  8. Bei der Entwicklung der Satzung sind der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München und die Mieter*innen bei GEWOFAG und GWG einzubeziehen.

Begründung:

Bereits existierende Mieter*innenbeiräte, wie zum Beispiel in den städtischen Wohnanlagen der Stadt Wien, die Mieter*innenräte der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Berlin, der Wohnbau Gießen oder der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, sichern die wichtige Beteiligung der Mieter*innen seit etlichen Jahren mit großem Erfolg.

Neben dem Mieterbeirat der Landeshauptstadt München, der sich um alle Belange der Mieter*innen in den jeweiligen Stadtbezirken kümmert, sind Mitbestimmung und Beteiligungsrechte von Mieter*innen bei unseren städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu etablieren.

Wohnungspolitik darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern nur mit ihnen gemeinsam gestaltet werden. Für die Mieterschaft werden die Entscheidungen der Unternehmen nachvollziehbarer. Sie wirken aktiv an den Planungen mit, wodurch diese besser an ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Darüber hinaus kann durch die Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Interessen eine aktive Beziehungsstruktur unter der Bewohnerschaft bis hin zu nachbarschaftlicher Selbsthilfe entstehen.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6453084