Kleinstgrundstücke für Tiny Houses und Mikro-Living nutzen

Mieten

Sogenannte Kleinstgrundstücke sind für kommunale Bauvorhaben – wie es der Name schon sagt – meist zu klein. Für Münchnerinnen, die kein Penthouse in gentrifizierten Vierteln brauchen um glücklich zu sein sind diese Kleinstgrundstücke jedoch perfekt geeignet. Sie verzichten freiwillig auf Fläche, Status und Prunk und verpflichten sich meist – ganz ohne Druck – dazu, nachhaltig zu bauen und zu leben.

 

Timy Houses und modulares Wohnen findet auf Flächen von 15-50qm statt, mehr Fläche ist meist nicht notwendig. Durch die Freigabe von Flächen, die die Stadt anders im Rahmen des Gemeinwohls nicht nutzen kann oder momentan nicht nutzen will kann so nachhaltiger Wohnraum geschaffen werden. Andere Kommunen in Bayern, wie z.B. Pfaffenhofen machen dies auch.

Antrag

Die Stadt stellt für die eigenen Kleinstgrundstücke Bebauungspläne auf, so dass die Flächen mit Tiny Houses oder Modularbauten genutzt werden können. Dafür erstellt die Stadt einen ökologischen Vergabekatalog der Bewerbenden. Die Grundstücke werden sowohl im Erbbaurecht als auch zur Miete vergeben.

Begründung

Sogenannte Kleinstgrundstücke sind für kommunale Bauvorhaben – wie es der Name schon sagt – meist zu klein. Für Münchnerinnen, die kein Penthouse in gentrifizierten Vierteln brauchen um glücklich zu sein sind diese Kleinstgrundstücke jedoch perfekt geeignet. Sie verzichten freiwillig auf Fläche, Status und Prunk und verpflichten sich meist – ganz ohne Druck – dazu, nachhaltig zu bauen und zu leben.

Timy Houses und modulares Wohnen findet auf Flächen von 15-50qm statt, mehr Fläche ist meist nicht notwendig. Durch die Freigabe von Flächen, die die Stadt anders im Rahmen des Gemeinwohls nicht nutzen kann oder momentan nicht nutzen will kann so nachhaltiger Wohnraum geschaffen werden. Andere Kommunen in Bayern, wie z.B. Pfaffenhofen machen dies auch.1

 

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit

Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen, nicht-binärem und männlichen Geschlechts. Dieser Antrag entspricht im Rahmen der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit den Sustainable Development Goals (SDGs) 11 und 15.


1. https://fckaf.de/aCt

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6612343