Antrag zur dringlichen Behandlung für den Gesundheitsausschuss am 12. November 2020: Jetzt Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Deutschen Städtetag zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass sich die Vertreter*innen des Deutsche Städtetag bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 18. November 2020 dafür aussprechen, dass eine gesetzliche Grundlage zur Einführung der PPR 2.0 schnellst möglich geschaffen wird.

Jetzt Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Deutschen Städtetag zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass sich die Vertreter*innen des Deutsche Städtetag bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 18. November 2020 dafür aussprechen, dass eine gesetzliche Grundlage zur Einführung der PPR 2.0 schnellst möglich geschaffen wird.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, eine Stellungnahme zur Anhörung im Namen des Münchner Stadtrats abzugeben, in der die schnellstmögliche Einführung der gesetzlichen Personalbemessung ebenfalls ausdrücklich befürwortet wird.

Begründung

Anfang Januar haben ver.di, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihr Konzept für eine PPR 2.0 dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt, wie es in der Konzertierten Aktion Pflege letztes Jahr verabredet wurde.

Das BMG erklärte im Januar, es werde die PPR 2.0 „einer zeitnahen und umfassenden Prüfung unterziehen“, die Ergebnisse würden „zeitnah kommuniziert“.1 Die Corona-Krise war im BMG dann offenbar ein Anlass, die Prüfung des unliebsamen Konzepts auf die lange Bank zu schieben. Anfang Juni – vier Monate nach der Ankündigung der „zeitnahen Prüfung“ – hat das BMG: „Aufgrund der Corona-Pandemie sind ... die Maßnahmen zu deren Bewältigung in den Vordergrund gerückt.“ Die Prüfung werde wieder aufgenommen, „sobald es die zeitlichen und personellen Kapazitäten wieder erlauben“.2

Anfang September teilte das BMG mit: „Der Vorschlag zur Einführung der PPR 2.0 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit zunächst mit den Beteiligten und anschließend mit den maßgebenden Selbstverwaltungspartnern und Verbänden ergebnisoffen erörtert. Die Gespräche über die weitere Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens werden noch im September 2020 fortgeführt.“ 3

Eine zügige Einführung des neuen Instruments ist seitens des BMG offensichtlich weder gewollt noch geplant. Der Anfang Oktober veröffentlichte Referentenentwurf zur „Weiterentwicklung“ der Pflegepersonaluntergrenzen erweckt nicht den Eindruck, dass die Untergrenzen in absehbarer Zeit durch die PPR 2.0 ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund ist eine Stellungnahmen der größten Kommune in Deutschland mit einer der größten kommunalen Kliniken zur Anhörung eine gute Möglichkeit deutlich zu machen, dass die Einführung einer echten, bedarfsgerechten Personalbemessung keine langfristige Perspektive, sondern dringliche Tagesaufgabe ist, die für die Pflegekräfte in München deutliche bessere Arbeitsbedingungen bringen würde.

Initiative: Stefan Jagel
Marie Burneleit
Brigitte Wolf
Thomas Lechner

Mitglieder des Stadtrats

Originalvorlage als PdF-Dokument


1 Antwort des BMG auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg, Bundestagsdrucksache 19/16951 vom 31.01.2020

2 Antwort des BMG auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg, Bundestagsdruckksache 19/19887 vom 12.06.2020

3 Antwort des BMG auf schriftliche Fragen der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Bundestagsdrucksache 19/22308 vom 11.09.2020