Antrag: Clubkultur schützen (2) - Einstufung von Clubs als Kultur in der BauNVO
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden damit beauftragt,
- Sich auf Bundes- und Landesebene dafür einzusetzen, dass die vom Bundestag beschlossene Novelle der Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgesetzt wird und Musikclubs mit kulturellem Bezug (kuratiertem Programm) im baurechtlichen Sinne als Orte der Kultur zu verstehen sind und nicht mehr als Vergnügungsstätten.
- Sich auf Bundes- und Landesebene für die Änderung der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzusetzen und Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug in dieser Verordnung als Kulturstätten anzuerkennen.
- Die Stadt München soll auf Bundesebene die Anstrengungen der LiveKomm1 unterstützen eine Sonderregelung außerhalb der TA-Lärm (z.B. eine Kulturschallverordnung) zu schaffen (ähnlich dem Sport- und/oder Kinderlärm)
Begründung:
Seit dem „Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz“ des vorherigen Bundestages vom 07.05.2021 stockt die Umsetzung des Entschlusses, da der Gesetzesentwurf bisher nicht erneut eingebracht wurde. Durch die derzeitige Baunutzungsverordnung entstehen Musikclubs Nachteile im Vergleich zu anderen kulturellen Einrichtungen.
Eine Novellierung der BauNVO und das damit einhergehende baurechtliche Verständnis von Musikclubs mit kulturellem Bezug als Orte der Kultur würde für eine Gleichbehandlung unter den kulturellen Einrichtungen sorgen. Die Stadt München kann beim Stocken der Umsetzung nicht nur stille Zuschauerin sein, sondern muss die Dringlichkeit einer Gesetzesnovelle klarstellen und sich für die schnelle Umsetzung einsetzen.
Initiative: | Gezeichnet: Stadtrat Stefan Jagel Stadträtin Brigitte Wolf Stadtrat Thomas Lechner |
Hier geht's zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9199121

