Anfrage: Wird die Abwendungserklärung der Stadt München unterlaufen?

Wie die Abendzeitung (AZ) berichtete, hat die Grün-Rote Stadtratsregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag gehandelt („Konsequente Ausübung der Vorkaufsrechte“) und das Vorkaufsrecht für knapp 60 Wohneinheiten nicht gezogen, obwohl der Kaufpreis mit 6,5 % weit unter dem Verkehrswert des Objektes lag. Der Käufer, die Versicherungskammer Bayern (VKB), hat dabei keine Abwendungserklärung unterzeichnet. Der Bericht der AZ macht deutlich, dass es zwischen der Regierung bzw. dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Christian Müller, Gespräche mit der VKB gab, bei denen mündliche Zusagen gemacht wurden, jedoch die Unterzeichnung der Abwendungserklärung abgelehnt wurde. Müller begründet dies damit, dass die VKB kein „Immobilienhai“ sei.

Wie die Abendzeitung (AZ) berichtete, hat die Grün-Rote Stadtratsregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag gehandelt („Konsequente Ausübung der Vorkaufsrechte“) und das Vorkaufsrecht für knapp 60 Wohneinheiten nicht gezogen, obwohl der Kaufpreis mit 6,5 % weit unter dem Verkehrswert des Objektes lag1. Der Käufer, die Versicherungskammer Bayern (VKB), hat dabei keine Abwendungserklärung unterzeichnet. Der Bericht der AZ macht deutlich, dass es zwischen der Regierung bzw. dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Christian Müller, Gespräche mit der VKB gab, bei denen mündliche Zusagen gemacht wurden, jedoch die Unterzeichnung der Abwendungserklärung abgelehnt wurde. Müller begründet dies damit, dass die VKB kein „Immobilienhai“ sei.

Vermieter, denen es nicht um eine Maximierung ihrer Renditen geht, können die Abwendungserklärung der Stadt unterzeichnen, die für die Mieter*innen zusätzlichen Schutz bedeutet. Dies hat die VKB offenbar bewusst nicht gemacht, wodurch zu befürchten ist, dass die Mieter*innen mit Mieterhöhungen und Verdrängung zu rechnen haben. Es wurden lediglich mündliche Absprachen gemacht, die jedoch nicht weiter bekannt sind. Darüber hinaus stellt ein solches Ver- halten der Rathauskoalition den Nutzen der Abwendungserklärung in Frage und schwächt zu- künftig das Mittel der Erhaltungssatzung.

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Mit welcher Begründung wurde die Abwendungserklärung unterlaufen, indem mündlich andere Bestimmungen verhandelt wurden?

  2. Welche Akteure waren an den Gesprächen mit der VKB beteiligt?

  3. Wie oft sind solche mündlichen Vereinbarungen als Ersatz für eine Abwendungserklärung in der Vergangenheit geschehen?

  4. Mit welchen Vermietern sollen in Zukunft solche Vereinbarungen geschlossen werden und mit welchen nicht?

  5. Wie schätzt das Kommunalreferat die Auswirkungen ein, wenn solche Vereinbarungen die Regel werden?

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/stadtviertel/wohnanlage-in-sendling-warum-kaufte-die-stadt-nicht-art-720262

Link zum RIS: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=6564179