Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt stärken – Betrauungsakt für die München Klinik beschließen

Stefan Jagel
AntragArbeit & SozialesGesundheit

Eine zentrale Anlaufstelle für die Versorgung nach sexueller Gewalt war bis zum Frühjahr 2021 die gynäkologische Notaufnahme der Frauenklinik des LMU Klinikums in der Maistraße. Dort wurden ca. die Hälfte der weiblichen Opfer sexueller Gewalt in München meistens in der Nacht oder am Wochenende sowohl gynäkologisch als auch rechtsmedizinisch behandelt. Nach dem Umzug an den Standort Großhadern bietet das LMU Klinikum immer noch eine gynäkologische Notaufnahme in der Innenstadt, allerdings nur noch werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten müssen sich Betroffene an die Notaufnahme in Großhadern wenden. Aufgrund der Stadtrandlage ist zu befürchten, dass das dortige Angebot deutlich weniger Frauen erreicht. Damit entsteht aus unserer Sicht ein Versorgungsdefizit.

Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, noch im Jahr 2022 für den Haushalt 2023 den Betrauungsakt "Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt" dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Eine zentrale Anlaufstelle für die Versorgung nach sexueller Gewalt war bis zum Frühjahr 2021 die gynäkologische Notaufnahme der Frauenklinik des LMU Klinikums in der Maistraße. Dort wurden ca. die Hälfte der weiblichen Opfer sexueller Gewalt in München meistens in der Nacht oder am Wochenende sowohl gynäkologisch als auch rechtsmedizinisch behandelt. Nach dem Umzug an den Standort Großhadern bietet das LMU Klinikum immer noch eine gynäkologische Notaufnahme in der Innenstadt, allerdings nur noch werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten müssen sich Betroffene an die Notaufnahme in Großhadern wenden. Aufgrund der Stadtrandlage ist zu befürchten, dass das dortige Angebot deutlich weniger Frauen erreicht. Damit entsteht aus unserer Sicht ein Versorgungsdefizit.

Die Versorgung von Opfern sexueller Gewalt ist sehr aufwändig. Kliniken bekommen dafür lediglich eine Notfallpauschale, die bei weitem nicht kostendeckend ist. Auch die zeitlichen und räumlichen Umstände in den Kliniken erschweren eine adäquate Versorgung bei sexueller Gewalt, für die bis zu zwei Stunden pro Untersuchung angesetzt werden müssen. Die Kosten für die Spurensicherung werden aktuell nur im Falle einer Anzeige über das Justizvergütungsgesetz (JVEG) übernommen. Bei einer vertraulichen Spurensicherung müssen die Kosten von dem Opfer oder von der Klinik getragen werden.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7407983