Dringlichkeitsantrag: Psychotherapeutische Versorgung sichern – Honorarkürzungen zurücknehmen
Psychotherapeutische Versorgung sichern – Honorarkürzungen zurücknehmen
Der Stadtrat möge beschließen,
- den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür einzusetzen, dass die beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zurückgenommen werden.
- sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den zuständigen Selbstverwaltungspartnern dafür einzusetzen, dass die Vergütungsgrundlagen psychotherapeutischer Leistungen so reformiert werden, dass der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen berücksichtigt wird.
- sich gegenüber Bund und zuständigen Akteuren dafür einzusetzen, dass die Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung stärker an tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungsbedarfen ausgerichtet sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung dauerhaft sichergestellt wird.
Begründung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 abzusenken. Betroffen sind insbesondere Leistungen der Richtlinienpsychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunden sowie Akutbehandlungen.
Die Kürzungen berücksichtigen die tatsächlichen Anforderungen psychotherapeutischer Arbeit nicht ausreichend und verschärfen bestehende strukturelle Probleme der Versorgung. Bereits heute bestehen in München erhebliche Wartezeiten auf Therapieplätze. Besonders betroffen sind gesetzlich Versicherte, Kinder und Jugendliche, Menschen mit geringem Einkommen sowie Menschen in psychischen Krisen und prekären Lebenslagen.
Die geplanten Honorarkürzungen verstärken ökonomische Fehlanreize zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung. Es droht eine weitere Verschlechterung des Zugangs zu psychotherapeutischen Leistungen für gesetzlich Versicherte. Gerade in einer wachsenden Stadt wie München zeigt sich, dass rechnerische Bedarfsdeckung nicht mit tatsächlicher Versorgungssicherheit gleichzusetzen ist. Das zeigt sich auch an dem wachsenden Unmut Betroffener, die ihren Frust seit einigen Wochen auf der Straße in München Luft machen.
Unzureichende psychotherapeutische Versorgung wirkt sich unmittelbar auf kommunale Hilfesysteme aus. Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Wohnungslosenhilfe, der Jugendhilfe, Suchthilfe, Krisendienste sowie Jobcenter und soziale Beratungsstellen geraten zusätzlich unter Druck. Viele Angebote arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze.
Gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes haben direkte Folgen für die Landeshauptstadt München. Wenn notwendige Versorgung ausbleibt, werden Probleme und Folgekosten auf die kommunale Ebene verlagert. Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen nicht zu nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Ungleichheiten und erhöhen den Druck auf kommunale Hilfesysteme.
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich am Bedarf der Menschen orientieren und darf nicht durch ökonomische Fehlanreize eingeschränkt werden.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da das Bundesministerium für Gesundheit in den nächsten Wochen den Beschluss des EBA prüft. Der nächste Gesundheitsausschuss im Juni ist deshalb bereits zu spät.
| Initiative: Stadtrat Stefan Jagel | Gezeichnet: Stadträtin Liliana Parente Stadträtin Katharina Horn Stadtrat Arif Haidary Stadtrat Christian Schwarzenberger |

