Antrag: Modernisieren ohne Mieterhöhungen IV: Mieter*innenräte bei Sanierungsvorhaben
Bei allen größeren Sanierungsvorhaben in Bestandsquartieren wird die Münchner Wohnen zur Einrichtung eines Mieter*innenrats verpflichtet. Dieser ist frühzeitig zu kommunizieren, gründen, einzubinden und erhält Anhörungsrechte in allen wesentlichen Planungs- und Umsetzungsphasen.
Begründung
Die Stadt München verfügt mit dem Mieterbeirat über ein beratendes Gremium für Mieter*innenbelange auf der gesamtstädtischen Ebene. Jedoch existieren bislang keine Vorgaben für projektbezogenen Beteiligungsstrukturen für Mieter*innen bei konkreten Bau- oder Sanierungsvorhaben. Die Mieterstudie des RKU zeigt klar auf, dass Partizipation häufig nur formal besteht, während Entscheidungen ohne tatsächlichen Einfluss der Betroffenen getroffen werden. Projektbezogene Beiräte schaffen Vertrauen in die Sanierungsmaßnahmen, verbessern den Informationsfluss und sichern den sozialen Rückhalt.
Sanierungen dürfen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern nur mit ihnen gemeinsam gestaltet werden. Für die Mieterschaft werden die Entscheidungen der Unternehmen nachvollziehbarer. Sie wirken aktiv an den Planungen mit, wodurch diese besser an ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Darüber hinaus kann durch die Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Interessen eine aktive Beziehungsstruktur unter der Bewohnerschaft bis hin zu nachbarschaftlicher Selbsthilfe entstehen.
Bereits existierende Mieter*innenräte, wie zum Beispiel in den städtischen Wohnanlagen der Stadt Wien, die Mieter*innenräte der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Berlin, der Wohnbau Gießen oder der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, sichern die wichtige Beteiligung der Mieter*innen seit etlichen Jahren mit großem Erfolg.
Initiative: Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel Stadträtin Brigitte Wolf
Stadträtin Marie Burneleit Stadtrat Thomas Lechner
Hier geht's zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9209108

