Anfrage: Mietwucherentwicklung im Jahr 2024 – Wie entwickelten sich die Zahlen von 2023 auf 2024?
Mit der schriftlichen Anfrage 20-26 / F 00987[1] unserer Fraktion haben wir von der Verwaltung wissen wollen, wie oft und in welcher Art in den Jahren 2019 – 2023 §5 Wirtschaftsstrafgesetz in München Anwendung gefunden hat. Die Ergebnisse waren ernüchternd. Zwischen 2019 und 2023 wurden gerade mal 16 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Zeitraum von 2020 bis 2022 knapp 1.400 Fälle verfolgt. Damit beweist sie, dass der §5 Wirtschaftsstrafgesetz trotz aller Problemlagen effektiv angewendet werden kann. Dazu braucht es ausreichend Personal und einen mutigen Oberbürgermeister.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Verdachtsfälle auf das Vorliegen einer rechtswidrig hohen Miete gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) bzw. § 291 Strafgesetzbuch (StGB) wurde der Stadt im Jahr 2024 gemeldet?
- In wie vielen der o.g. Fälle hat das Sozialreferat bereits Ermittlungen aufgenommen?
- Wie verfährt die Stadtverwaltung, wenn ein Verdachtsfall gemäß § 5 WiStG bzw. § 291 StGB bei der Verwaltung gemeldet wird?
- Hat die Verwaltung einen Leitfaden für ein Musterverfahren erarbeitet und hat ein Austausch mit der Stadt Frankfurt am Main und dem dortigen Wohnungsamt, die ein effektives Verfahren entwickelt haben, stattgefunden bzw. ist ein solches Treffen geplant?
- Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, potenzielle Fälle, in denen der Staat durch rechtswidrig überhöhte Mieten als Geschädigter in Erscheinung tritt (Wohngeld, Kosten der Unterkunft z.B. beim Bürgergeld über das Jobcenter), systematisch zu erfassen und zu verfolgen, um insgesamt Steuermittel zu sparen?
- Wurden im Jahr 2024 gemäß § 291 Strafgesetzbuch – StGB – (Mietwucher) an die Staatsanwaltschaft übergeben?
Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner