Anforderungen an das neue Medizinkonzept der München Klinik gGmbH: Geburtshilfe in Neuperlach bleibt erhalten II – Finanzierung für die geburtshilflichen Abteilungen sicherstellen

Stefan Jagel

Das Gesundheitsreferat wird gebeten, gemeinsam mit der München Klinik gGmbH im Rahmen des neuen Medizinkonzepts die Auswirkungen der Krankenhausfinanzierungsreform auf die Abteilungen der Geburtshilfe darzustellen.
Sollte es bei einer Unterfinanzierung über das DRG-Fallpauschalensystem bleiben, soll dem Stadtrat einen Betrauungsakt zum Ausgleich des Defizites zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Weiter wird das Gesundheitsreferat gemeinsam mit der Geschäftsführung der München Klinik gGmbH gebeten, mit den anliegenden Landkreisen über eine finanzielle Beteiligung an der Geburtshilfe zu verhandeln und dem Stadtrat die Ergebnisse darzustellen.

Begründung

Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart: "Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe1." Die zuständige Kommission hat nun für die Geburtshilfe einen Vorschlag unterbreitet. Dieser sieht keine grundsätzliche Veränderung der Finanzierung von geburtshilflichen Abteilungen vor. Der Kreis der Kliniken, die von zusätzlichen Finanzen profitieren, ist deutlich eingeschränkt. Kliniken, die für ihre Geburtshilfe einen Sicherstellungszuschlag erhalten (2021 waren das lediglich 56 von 665 Krankenhausstandorten) sollen überhaupt zusätzliche Mittel erhalten. Es ist unmöglich, einen Vorschlag, der weniger als 10 Prozent der Geburtskliniken betrifft, überhaupt als Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Geburtshilfeabteilungen zu verkaufen2. Die Vorschläge der Kommission müssen ins Gesetzgebungsverfahren. Wenn das Gesetz auf dieser Grundlage nun beschlossen werden sollte, wird es keine bessere Finanzierung über das DRG-Fallpauschalensystem geben.
Zur Sicherung der Geburtshilfe und zur Verhinderung einer Unterversorgung kann eine Kommune im Rahmen der Daseinsversorge einen Betrauungsakt beschließen. Dieser wäre bei einer längerfristigen Unterfinanzierung der geburtshilflichen Abteilungen über den Bundesgesetzgeber an der München Klinik gGmbH aus unserer Sicht aus Qualitätsgründen und Versorgungsaspekten angezeigt.
Gerade in den letzten zehn Jahren wurden in Oberbayern mehrere geburtshilfliche Abteilungen geschlossen (z.B. Bad Aibling, Erding, Bad Tölz, uvm.). Diese Schließungen führten auch dazu, dass zwischen 2018 bis 2020 etwa 20 Prozent der Entbindungen von Nicht-Münchnerinnen in München stattgefunden haben3. Die Zahlen bestätigen, dass die geburtshilflichen Abteilung der München Klinik gGmbH nicht nur für die Münchnerinnen elementar sind, sondern auch für die Bürgerinnen der angrenzenden Landkreise. Aus diesem Grund soll das Gesundheitsreferat mit den angrenzenden Landkreisen verhandeln, ob es eine finanzielle Beteiligung der geburtshilflichen Abteilungen geben und wie hoch diese finanzielle Beteiligung aussehen kann.

 

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


1 Seite 67 des Koalitonsvertrages https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
2 vgl. Bewertung der Ergebnisse der Regierungskommission zur Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe von Krankenhaus statt Fabrik https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53217


Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7445811