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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

2. März 2011

Wird die Stadt Ansprüche für LeiharbeiterInnen in Hartz IV erstreiten?

München, den 02.03.2011

Anfrage: Missbrauch des ALG II – wird das Jobcenter nun tätig?

In unserer Anfrage vom 13.08. des vergangenen Jahres („Missbrauch des ALG II – was tun?“) hatten wir eine Fragen zum Verhalten der ARGE München bei sittenwidrigen Löhnen gestellt.

Die damalige Auskunft des Sozialreferats lautete, „Ansprüche gegen eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber auf die Bezahlung eines tarifgerechten oder ortsüblichen Gehalts gehen gemäß § 115 SGB X per Gesetz auf den SGB II-Leistungsträger über. Durch einen solchen gesetzlichen Forderungsübergang wird die ARGE aktiv legitimiert. Sie kann damit im eigenen Namen die Rechte der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers einfordern und ein Mahnverfahren einleiten und, falls notwendig, auch Klage beim Arbeitsgericht erheben. Die Hilfeberechtigten wären mit dem Rechtsstreit nicht belastet.“

Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen benötigen bekannterweise deutlich häufiger aufzahlendes ALG II als Beschäftigte in einem regulären Arbeitsverhältnis. In der Antwort auf unsere damalige Anfrage wurden für München im Januar 2010 12.458 Hilfebedürftige mit aufzahlendem ALG II benannt, darunter 4.169 mit einem Einkommen von mehr als 800 Euro. Unter diesen Personen dürften sich nicht wenige Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen befunden haben.

Am Montag wurde nun der Text des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) veröffentlicht (BAG 1 ABR 19/10 vom 14.12.2010). Viele Zeitarbeitsunternehmen haben ihre Beschäftigten nach den Dumpingverträgen dieser „Gewerkschaften“ bezahlt, mit Sicherheit auch in München. Das Urteil hat nun nicht nur, wie erwartet, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt. Es bietet auch die Rechtsgrundlage für rückwirkende Ansprüche der Beschäftigten gegen die Zeitarbeitsunternehmen bis ins Jahr 2005. Anspruch besteht dabei auf Bezahlung in Höhe der im entleihenden Betrieb üblichen Tarife; d.h., auf ein Entgelt, das den bisherigen Lohn um bis zu 100% übersteigen kann.

Nach der oben zitierten, rechtlich zutreffenden Aussage des Sozialreferats sind die Ansprüche der Beschäftigten, sofern sie aufzahlendes ALG II bezogen haben oder beziehen, auf die ARGE übergegangen. Die ARGE bzw. der jetzige Träger dieser Ansprüche könnte also in allen Fällen, in denen Münchnerinnen und Münchner bei Unternehmen der Zeitarbeit tätig waren, aufzahlendes ALG II benötigten und nach einem Tarif der CGZP entgolten wurden, von den Zeitarbeitsunternehmen eine Bezahlung nach dem Tarif des Entleihbetriebes erzwingen, rückwirkend bis 2005. Über einen Zeitraum von 5 Jahren hinweg und zumindest einigen hundert Betroffenen handelt es sich um erhebliche Beträge. Diese Beträge kämen auch der Stadtkasse zu Gute, da bei aufzahlendem ALG II zuerst die Kosten der Unterkunft bezahlt werden, ehe auch nur ein Cent aus der Arbeitsagentur fließt; der überwiegende Teil des aufgezahlten ALG II also von der Stadt beglichen wird.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Ist bekannt, wie viele Beschäftigte bei Zeitarbeitsunternehmen in München aufzahlendes ALG II benötigen?

  2. Ist bekannt, welche Unternehmen in München Beschäftigte nach den Tarifen der CGZP entgolten haben?

  3. An wen sind die Rechtsansprüche der ARGE München in diesem Fall übergegangen? An das Jobcenter oder an die Landeshauptstadt?

  4. Wird die Stadt oder wird das Jobcenter die gegen die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bestehenden Ansprüche geltend machen? Falls nein, warum nicht?

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE


Stichwort: 110302_SOZ_DH_Anfrage_Missbrauch-ALG-II_2