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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

14. Dezember 2010

Antwort eingetroffen: Kameraüberwachung am Sendlinger Tor - Mehr Schaden als Nutzen

Kameraüberwachung am Sendlinger Tor – Mehr Schaden als Nutzen
Anfrage Stadtrat Orhan Akman (Die Linke) vom 26.8.2010

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume Beyerle: Ihre Anfrage vom 26.08.2010 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Ude in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung
zugeleitet.
Mit Ihrer Anfrage problematisieren Sie den Sinn und die möglichen Folgen der neu installierten Videoüberwachung am Sendlinger Tor. Sie möchten wissen, ob bereits eine Veränderung der Situation feststellbar ist, welcheAuswirkungen die mögliche Verdrängung von Szeneangehörigen auf die
Arbeit der Sozialarbeiter hat, inwieweit die Polizei die Daten nutzt und ob es Alternativen zur derzeitigen Maßnahme gibt.

Zunächst möchten wir uns für die gewährte Fristverlängerung herzlich bedanken.
Der Stadtrat hat sich erst kürzlich in der Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 27.04.2010 bzgl. der Anträge Nr. 08-14 / A 01447 und Nr. 08-14 / A01436 mit der Verlegung der Videoüberwachung vom Orleansplatz zum Sendlinger-Tor-Platz befasst. Aus diesem Beschluss wird in den folgenden Antworten des Kreisverwaltungsreferats vermehrt zitiert.


Frage 1:
Gibt es statistisch signifikante Belege und Zahlen dafür, dass die Kriminalität am Sendlinger Tor seit der Kameraüberwachung gesunken ist?
Frage 2:
Wie schätzt die Stadt die Situation am Sendlinger Tor ein, hält sie eine Kameraüberwachung
weiterhin für nötig?

Antwort des Kreisverwaltungsreferates:

Im o.a. Beschluss wird ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen sich die Landeshauptstadt München und das Kreisverwaltungsreferat für die Verlegung der Videoüberwachung vom Orleansplatz an den Sendlinger- Tor- Platz entschieden haben. Angeführt wird v.a. die Sicherheitslage am Sendlinger-Tor-Platz:

„Allerdings hat sich die Situation um den Sendlinger-Tor-Platz (mit Nußbaumpark, Herzog-Wilhelm-Straße) nachhaltig verschärft. Dieser Bereich ist seit längerem Treffpunkt von alkohol- und drogenabhängigen Personen .
Im Jahr 2009 waren 464 Straftaten (Zunahme von 43,7% in den letzten fünf Jahren), 32 Gewaltdelikte (Zunahme von 28% in den letzten fünf Jahren), 78 Rauschgiftverstöße (Zunahme von 41,8% in den letzten fünf Jahren) und 68 Körperverletzungsdelikte (Zunahme von 109,1% in den letzten
fünf Jahren) zu verzeichnen.“

„In den regelmäßig alle drei Monate stattfindenden S.A.M.I.-Sitzungen wird die weitere Entwicklung der Situation am Sendlinger-Tor-Platz weiterhin genau beobachtet und analysiert werden. Dementsprechend wird auch die Frage der weiteren Notwendigkeit einer Videoüberwachung immer als Thema zu behandeln sein. Die Frage des Rückbaues der Kameras werden sich die Sicherheitsbehörden deshalb auch am Sendlinger-Tor-Platz immer wieder neu stellen. Wenn sich die Sicherheitslage nachhaltig verbessert
hat und ein „Rückfall“ nicht mehr zu befürchten ist, müssen die Kameras
wieder abgebaut werden.“

Antwort des Polizeipräsidiums München:

Die seit der Verlagerung registrierte Kriminalitätsentwicklung am Sendlinger-Tor-Platz ist aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht aussagekräftig. Die Reaktionen der Anlieger auf die Videoüberwachung und die flankierenden polizeilichen Maßnahmen sind positiv. Eine signifikante Änderung der Gesamtsituation
oder der Verhaltensweisen der relevanten Klientel konnte durch die eingesetzten Kräfte bislang noch nicht festgestellt werden. Insofern ist eine Fortführung der Videoüberwachung unumgänglich.

Antwort des Sozialreferates:

Bereits bei der Ergebnisverwertung der Videoüberwachung am Orleansplatz vertrat das Sozialreferat die Position, dass versucht werden muss, neue Wege zur Sicherstellung einer Nutzungsvielfalt von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen zu gehen. Das Ziel muss hierbei sein, eine friedliche Koexistenz verschiedener Bevölkerungsgruppen im öffentlichen Raum zu erreichen. Dazu gehören Handlungskonzepte zur Quartiersbetreuung, die sämtliche Aktivitäten bündeln und die lokalen Akteurinnen bzw. Akteure
sowie die Bevölkerung einbeziehen.

Durch die Videoüberwachung besteht die Gefahr, dass die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen verstärkt wird. Die dauerhafte Beobachtung von Wohnungsflüchtern und drogenabhängigen Menschen erweckt für Außenstehende den Eindruck, bei den Betroffenen handle es sich grundsätzlich
um potentiell gefährliche Personen. Hierdurch werden Reintegrationsbemühungen erschwert und die Stigmatisierung der betroffenen Personengruppen verschärft.

Videoüberwachung wird daher aus der Sicht des Sozialreferates problematisch gesehen. Sie ist nach Auffassung des Sozialreferates nicht geeignet, die durch den Aufenthalt von Wohnungslosen und Wohnungsflüchtern verursachten Probleme im Sinne aller Beteiligten zu mindern. Die Einrichtung
von runden Tischen zur Abstimmung gezielter sozialarbeiterischer und ordnungspolitischer Maßnahmen ist zielführender. Eine weiterhin stattfindende Abstimmung der unterschiedlichen Maßnahmen mit Kooperation aller beteiligten Fachdienststellen stellt sicher, dass bedarfsgerechte Betreuung und Behandlung von Wohnungslosen, Wohnungsflüchtern und Suchtkranken ermöglicht und Störungen im öffentlichen Raum gering gehalten werden.


Frage 3:
Wie schätzt die Stadt den Sinn von Kameraüberwachungen im Allgemeinen ein, machen sie Orte tatsächlich sicherer oder erzeugen sie nur das Gefühl von Sicherheit?

Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Bereits im Stadtratsbeschluss vom 11.12.2001 wurden die engen Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Videoüberwachung im Einzelfall für sinnvoll erachtet werden kann:
„Hiernach muss jeder Einrichtung einer Videoüberwachung und Videoaufzeichnung – die sich ausschließlich auf einzelne kriminalitätsbelastete öffentliche Bereiche beschränkt – eine sehr sorgfältige Abwägung vorausgehen, in der die Risiken und Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsrechte mit den Vorteilen für die Sicherheit abzuwägen sind.
Darüber hinaus soll die Entscheidung mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München abgestimmt werden.

Durch die Abwägung der Sicherheitsinteressen mit den individuellen Freiheitsrechten wird eine sachgerechte Balance erreicht:
Zum Einen wird nicht verkannt, dass eine offene, für jeden erkennbare Videoüberwachung von bestimmten öffentlichen Plätzen mit Kriminalitätsbelastung zu einer Reduzierung von Kriminalität beitragen kann. Außerdem können so Gefahren wirksam abgewehrt, potentielle Straftäter abgeschreckt, ein umfassendes und schnelles Eingreifen der Polizei sichergestellt und damit eine Gefährdung von Personen- und Sachwerten verringert und sogar verhindert werden. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung kann erhöht werden. Zudem können Tatverdächtige sofort identifiziert und neue Fahndungsansätze ermöglicht werden.
Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber in Art. 32 Polizeiaufgabengesetz (PAG) ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, öffentliche Plätze mit Kameras zu überwachen.
Eine Großstadt wie die Landeshauptstadt München darf vor derartigen Sicherheitsinteressen nicht die Augen verschließen und sollte die sich hieraus ergebenden Vorteile bei der Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalitätsprävention mit Augenmaß unterstützen.

Auf der anderen Seite werden die Risiken gesehen, die sich insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergeben. Aus diesem Grund hat der Einrichtung einer Videoüberwachung eine sehr sorgfältige Abwägung vorauszugehen, in der die dargestellten Risiken und Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsrechte den Vorteilen für die Sicherheit gegenüber zu stellen sind.
Nur wenn im konkreten Einzelfall im Rahmen dieser Abwägung das Sicherheitsinteresse tatsächlich überwiegt und die Entscheidung mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München abgestimmt ist,
kann seitens der LHM eine Zustimmung zur Videoüberwachung erfolgen.
Bei Anfragen des Polizeipräsidiums München zur Installation von Videoüberwachungskameras der Polizei wird entsprechend verfahren.“

Antwort des Polizeipräsidiums München:
Das PP München hat mit dem Einsatz von Videokameras insbesondere hinsichtlich einer Verbesserung der Sicherheit beste Erfahrungen gemacht.
So steht beispielsweise der Negativentwicklung am Sendlinger-Tor-Platz eine deutliche Stabilisierung der Situation am Orleansplatz gegenüber. Im Zusammenhang mit der Errichtung der polizeilichen Videoüberwachung in 2007 und im Vergleich zum Jahr 2005 verzeichneten wir dort einen Deliktsrückgang
von 40,5% oder 378 auf 225 Delikte insgesamt.

Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt:
In den vergangenen Jahren ist der Sendlinger-Tor-Platz zu einem wesentlichen Treffpunkt von suchtkranken Menschen in München geworden. Mit der Auflösung des Treffpunkts am Orleansplatz im Frühjahr 2007 durch die Einrichtung einer Videoüberwachung und verstärkte Polizeieinsätze wichen Suchtkranke, die sich bisher am Orleansplatz aufgehalten hatten, auf andere Plätze aus, auch auf den Sendlinger-Tor-Platz. Für viele von ihnen stellt der öffentliche Raum den zentralen Bezugspunkt in ihrem Leben dar, da ihnen verlässliche soziale Beziehungen fehlen und ihre finanziellen Mittel für eine aktive Freizeitgestaltung nicht ausreichen.

Grundlage für wirksame aufsuchende Sozialarbeit ist der Aufbau stabiler Vertrauensbeziehungen zur Zielgruppe. Der Kontakt- und Vertrauensaufbaus ist langwierig und kann nur durch Präsenz, Kontinuität und beständiges Anbieten von Hilfe gelingen. Streetwork benötigt für ein erfolgreiches Arbeiten daher Bedingungen, die es den Mitarbeiter/-innen ermöglichen, mit ihrer Zielgruppe regelmäßig und dauerhaft im öffentlichen Raum in Kontakt zu treten.

Maßnahmen, die zu einer Auflösung der Treffpunkte führen, mindern die Effizienz aufsuchender Sozialarbeit erheblich. Zwar bilden sich nach einiger Zeit neue Treffpunkte, jedoch zieht sich in diesem Zeitraum ein Teil der Klientel in den Privatbereich zurück und ist damit für Streetwork nicht mehr erreichbar. Ein weiterer Teil trifft sich in sehr kleinen Gruppen an wechselnden Orten.
Die Aufrechterhaltung von Kontakten zur Zielgruppe ist unter diesen Bedingungen, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt und unter hohem Zeitaufwand möglich. Neukontakte kommen kaum zustande. Darüber hinaus
tragen die Erfahrungen, die die Klient/-innen während der verstärkten Polizeieinsätze und der Auflösung der Treffpunkte machen, zu einem verstärkten Misstrauen gegenüber öffentlichen Hilfsangeboten und zum Gefühl des Ausgestoßenseins bei und erschweren so den Kontakt zwischen Streetworker/-innen und den suchtkranken Menschen.

Grundsätzlich haben alle Münchner Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Sie haben auch Anspruch auf Schutz vor Straftaten und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Zugleich müssen hilfebedürftigen Menschen adäquate Hilfen zuteil werden. Es bedarf daher einem Vorgehen, das die Verhinderung von Straftaten und Sicherheitsstörungen gewährleistet und zugleich die Rechte suchtkranker Menschen wahrt und ihnen den Zugang zu Hilfsangeboten ermöglicht.

Maßnahmen, die eine Verdrängung suchtkranker Menschen aus dem öffentlichen Raum zur Folge haben sind nicht zielführend. Vielmehr müssen Konzepte entwickelt werden, die ein möglichst störungsfreies Nebeneinander zwischen der Allgemeinbevölkerung und suchtkranken Menschen sowie wirkungsvolle Sozialarbeit im öffentlichen Raum möglich machen.

Antwort des Sozialreferates:

Für erfolgreiches Arbeiten benötigt Streetwork Bedingungen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, mit ihrer Zielgruppe regelmäßig und dauerhaft in Kontakt zu treten. Wirksame Streetwork beruht
darauf, dass ihre Klientel auf öffentlichen Straßen und Plätzen angetroffen werden kann.
Die Erfahrungen mit der Kameraüberwachung am Orleansplatz zeigen, dass zeitnah nach Installierung der Kamera Anfang April 2007 eine Abwanderung von Wohnungsflüchtern aus dem Bereich Orleansplatz erfolgt ist. Für die Streetworker bedeutet dies, dass ihre Arbeit dadurch erschwert und weniger erfolgreich ist.
Im Übrigen dürfen wir auf die Antwort zu Frage 2 verweisen.

Frage 4:
Wieso lässt die Stadt es zu, dass die Streetworker in ihrer Arbeit behindert werden?
Frage 5:
Wäre eine effiziente soziale Betreuung der Münchner „Drogenszene“ langfristig nicht das geeignetere Mittel zur Prävention?
Frage 6:
Wie kann den Streetworkern ihre Arbeit in Zukunft wieder erleichtert bzw. überhaupt wieder ermöglicht werden?

Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Aus den Ausführungen zu Frage 3 wird deutlich, dass der Entscheidung zu Einführung einer Videoüberwachung nicht nur eine genaue Güterabwägung vorausgeht, sondern dass sie auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist. Der Abbau der Videoüberwachung am Orleansplatz macht darüber hinaus
deutlich, dass diese Maßnahme dann beendet wird, wenn sich die Situation nachhaltig verbessert und stabilisiert hat.

Hinzu kommt Folgendes: Es ist nicht Ziel einer Videoüberwachung, Treffpunkte von Szeneangehörigen aufzulösen und diese aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Vielmehr werden dadurch ganz konkrete Störungen und Straftaten verhindert.
Die von den mit Streetwork betrauten Referaten angesprochene Verdrängung der Szeneangehörigen und damit Behinderung bzw. Erschwerung dieser Arbeit ist folglich nicht beabsichtigt. Gegen friedliche Szeneangehörige werden keine Maßnahmen ergriffen. Weiterhin bleibt auch zu verdeutlichen,
dass alle bisherigen Maßnahmen des Streetwork alleine nicht zu einer Entspannung der Situation geführt haben.

Ähnlich wie am Orleansplatz geschehen setzt das Kreisverwaltungsreferat daher auch hier darauf,
dass durch das Zusammenspiel aller denkbaren Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ein für alle Beteiligten tragfähiger Zustand erreicht wird, repressiv wie präventiv.
Dass sich die Kontaktaufnahme zu den Szeneangehörigen durch die Kameraüberwachung aufwändiger gestaltet, ist nachvollziehbar. Unmöglich gemacht wird sie aus Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt in einer Stellungnahme zum Stadtratsantrag „Videoüberwachung am Orleansplatz (Antrag Nr. 08-14 / A00384 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 12.11.2009) jedoch nicht.

Trotz Videoüberwachung hielten sich auf dem Orleansplatz weiterhin Drogenabhängige und Wohnungsflüchter auf, die Beobachtung durch Kameras wurde von ihnen hingenommen. Der Platz war für sie ein wichtiger sozialer Bezugspunkt, den sie trotz der Videoüberwachung nicht aufgeben wollten.
Letztlich wurde hier eine Abwägung getroffen und dem Schutzbedürfnis der Münchner Bevölkerung vor Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Vorrang vor der Erreichbarkeit des Klientels durch Angehörige des Streetwork gegeben.

Antwort des Polizeipräsidiums München:

Aufgabe der Polizei ist es, Sicherheits- und Ordnungsstörungen nach Möglichkeit zu verhindern und der Brennpunktbildung zu begegnen. Diese Strategie hat in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass die Bildung offener Szenen verhindert wurde. Parallele bzw. zeitlich versetzte polizeiliche Maßnahmen und Streetwork sind dann möglich, wenn Sicherheits-/Ordnungsstörungen in einem vertretbaren bzw. für einen Ballungsraum üblichen Rahmen bleiben. Schwerpunktmaßnahmen sind aber dann

Einzugsbereich, nicht mehr gewährleistet ist. Bezugnehmend auf unsere dortigen Einsatzmaßnahmen verkennen wir nicht, dass sie sich unmittelbar auf die Aufgabenwahrnehmung der Drogen-/Suchthilfe auswirken können. Zweifellos wird dadurch der Zugang zu Szeneangehörigen bzw. die Aufrechterhaltung bestehender Kontakte vorübergehend erschwert.
Diese bei polizeilichen Schwerpunktmaßnahmen und Bemühungen von Streetwork zwangsläufig auftretende Problematik ist allerdings nicht neu. Damit waren Polizei und Drogenhilfe bereits bei der Auflösung von anderen Brennpunkten der Rauschgiftkriminalität (z. B. Orleansplatz) konfrontiert.

Der Ansatz Betäubungsmittelabhängige wieder in die Gesellschaft zu integrieren scheint am Sendlinger- Tor- Platz jedoch bereits vor der Videoüberwachung an seine Grenzen gestoßen zu sein. In einer behördenübergreifenden Besprechung „Sicherheitsstörungen durch Drogen-/Alkoholkonsumenten im öffentlichen Raum“ am 22.09.2009 mit Teilnehmern des KVR, RGU und Polizei wurde thematisiert, dass Szeneangehörige am Sendlinger-Tor-Platz für Streetwork sehr schlecht erreichbar, für Hilfeangebote
kaum mehr zugänglich und aus bestehenden bzw. laufenden Angeboten ausgeschieden sind.
Fraglich ist zudem, ob die Aufrechterhaltung bestehender Kontakte zwangsläufig an eine bestimmte Örtlichkeit gebunden sein muss. Bereits mit Schreiben vom 19.06.2007 an das Kreisverwaltungsreferat wurde von Seiten der Polizei angeboten, Streetwork über das KVR die entsprechenden Aufenthaltsörtlichkeiten mitzuteilen.

Antwort des Sozialreferates:

S. Antwort zu Frage 2 und 3.

Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 7:

Nutzt die Polizei die Videoaufzeichnungen, auf denen die Streetworker ihrer Tätigkeit nachgehen, als Informationsquelle über die Drogenszene?

Frage 7a: Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Antwort des Polizeipräsidiums München:

Nein.


101210_OA_Antrag_Kamerüberwachung