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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

7. Dezember 2011

Änderungsantrag: Wohnen in München V

Änderungsantrag: Wohnen in München V

Ziffer 1 wie Antrag der Referentin und des Referenten

2. ergänzt: Bei der Umwidmung von Kerngebieten zu Wohngebieten ist jedoch darauf zu achten, dass keine unverträglichen Konflikte zwischen Wohnnutzung und Immissionsbelastung entstehen. Zum Ansatz „kompakt – urban – grün“ gehören auch Flächen für Arbeitsplätze und ausreichende Grünausstattung.

3 und 4 unverändert

5. Die Zielgruppe für das München Modell wird für die mittleren Einkommen von der bisherigen Stufe 5 bis zu einer neuen Stufe 7 in der Systematik der bayerischen Wohnungsbauförderung erweitert. Die Kinderkomponente wird durch einen „Freibetrag für Haushalte mit Kindern“ in Höhe von 5.000 Euro je Kind umgesetzt. (weiter wie Antrag der Referenten)

Punkt 6 unverändert

7. Die in „Wohnen für München IV“ festgelegten Förderquoten auf städtischen Flächen werden erhöht: grundsätzlich 60 % geförderter Wohnungsbau, davon 35% für den geförderten Mietwohnungsbau (EOF bzw. KomProA) und 25% für die Programme des München-Modells. ( weiter wie Antrag der Referenten)
Im Siedlungsgebiet Freiham wird auf städtischen Flächen und solchen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden (Zweckverband), ein Anteil von 60% geförderten Wohnungsbau angesetzt, davon 35% für den geförderten Mietwohnungsbau (EOF) und 25% für die Programme des München-Modells.

8 und 9 wie Antrag der Referenten

10. wie Antrag der Referenten, letzter Satz geändert: Dabei darf die Förderquote von 60% in einem Bebauungsplangebiet nicht überschritten werden.

11 wie Antrag der Referenten

12. Der Stadtrat bekräftigt die Bedeutung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften als ein unverzichtbares und kontinuierlich wichtiger werdendes Instrument der kommunalen Wohnungspolitik und als Träger vielfältiger Innovationen im Wohnungsbau. Der Stadtrat fordert die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf, ihr Neubau- und Sanierungsvolumen insbesondere im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus zu erhöhen, um die Eingreifreserven der Stadt rasch wieder zu erhöhen. Darüber ist in den nächsten Steuerungsberichten der Gesellschaften zu berichten und ggf. zu beschließen.
Nächster Absatz wie Antrag der Referenten
Die Gesellschaften sollen ihre Wohnungsbestände zusätzlich bei günstigen Kaufgelegenheiten durchaus auch in größerem Umfang erweitern (weiter wie Antrag der Referenten)

13 bis 26 wie Antrag der Referenten

27. Ergänzung nach letztem Satz: Dabei sollen auch autoreduzierte Wohnprojekte entsprechend berücksichtigt werden.

33. Ergänzung nach letztem Satz:

Das Sozialreferat wird beauftragt, auf Verdrängungsprozesse durch energetische Sanierung zu achten und den Stadtrat gegebenenfalls entsprechend zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

 

Dagmar Henn                                      

Original als PdF-Dokument