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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

24. März 2011

Antrag: Interessenvertretung und/oder Beschwerdestelle für Ein-Euro-Jobber schaffen!

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung und die zuständigen Referate werden beauftrag, ein Konzept bzw. Vorschlag zur Schaffung einer Interessenvertretung bzw. Beschwerdestelle für alle Ein-Euro-Jobber bei der LHM und in den sozialen Betrieben zu erarbeiten und dem Stadtrat als Beschluss vorzulegen.

  2. Bei diesem Konzept bzw. Vorschlag werden folgende Möglichkeiten überprüft und dargelegt:

          a)     Installation einer Interessenvertretung für die Ein-Euro-Jobber;

          b)    Einrichtung eines Ombudsmann-Systems;

          c)     Installation einer Beschwerdestelle;

          d)    Die temporäre (auf die Dauer der Tätigkeit ausgelegt) Mitgliedschaft der Ein-Euro-Jobber                  im jeweiligen Trägerverein mit den damit verbundenen Rechten.

 

Begründung:

Die Stadtratsgruppe DIE LINKE hat in mehreren Anträgen eine Interessenvertretung  für die Ein-Euro-Jobber bei der LH München und den sozialen Betrieben gefordert und auch Vorschläge zu verschiedenen Formen der Umsetzung gemacht.

Der Missbrauch von Ein-Euro-Jobs ist, bei den von der LH München geförderten, Trägervereinen nach wie vor gegeben. Beispielsweise beschwerten sich bei der Stadtratsgruppe DIE LINKE einige Ein-Euro-Jobber der Linus München GmbH über die unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Das RAW blieb in seiner Antwort auf unsere Anfrage zu diesem Sachverhalt („Linus München GmbH: Zurück zu frühkapitalistischen Arbeitsbedingungen?“) äußert wage (s. Antwort auf die Anfrage vom 22.03.11). Es scheint nur mit der Geschäftsführung gesprochen worden zu sein. Diese ist selbstverständlich nicht daran interessiert Mängel aufzudecken. Deshalb bedarf es einer Stelle, die den Hinweisen der Ein-Euro-Jobber, ohne Vorankündigung nach geht und so die tatsächliche Situation vor Ort erfassen kann.

Auch seitens Ein-Euro-Jobber, die in anderen sozialen Betrieben beschäftigt sind, kommt es immer wieder zu Beschwerden in unterschiedlichem Ausmaß. Die Beschwerden reichen hier von mangelhaft ausgestellten Arbeitszeugnissen über massiver Kritik an der Missachtung des Bildungsauftrages (Fortbildungen) bis hin zu katastrophalen Arbeitsbedingungen, unangemessenem Verhalten der Geschäftsführung gegenüber den Ein-Euro-Jobbern sowie die Ausübung enormen Drucks durch die Androhung der Kürzung des Hartz-IV-Bezugs.

Die Ein-Euro-Jobs wurden installiert um Menschen in den Arbeitsmarkt zu (re)integrieren. Dabei dürfen sie in der Interessenwahrnehmung und der Einforderung von Rechten nicht gegenüber den regulär Beschäftigten benachteiligt werden. Dies bekräftigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In diesem wird explizit darauf hingewiesen, dass die Ein-Euro-Jobber bei der „Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen wie Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters (BVerwG 6 P 4.06, Urteil vom 21.März 2007).“ Somit besteht, entgegen der Aussage des Personalrats der LH München, ein Arbeitsverhältnis und kein Sozialrechtsverhältnis vgl. die Antwort auf meinen Antrag „Interessenvertretung für die Ein-Euro-Jobber in München einrichten!“ vom 13.09.2010).

Demnach haben die Ein-Euro-Jobber bei der LH München und den von ihr geförderten Betrieben, einen Anspruch auf eine betriebliche Interessenvertretung und müssen mit Rechten und der Möglichkeit ihre Interessen zu vertreten bzw. sich über unmenschliche Zustände beschweren zu können, ausgestattet werden. Dies funktioniert nur, wenn es eine unabhängige Stelle gibt, an die sie sich wenden können. Wenn ihnen nur der „Arbeitgeber“ als Ansprechpartner zur Verfügung steht, gelingt es ihnen nicht ihre Rechte geltend zu machen bzw. Missstände ohne Angst vor Konsequenzen überhaupt anzusprechen.

 

 

Orhan Akman           

Stadtrat der LINKEN.


110324_OA_Antrag_Beschwerdestelle