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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

20. April 2011

Gibt es noch Privatsphäre für Ein-Euro-Jobber?

München, den 20.4.2011

Anfrage: Gibt es noch Privatsphäre für Ein-Euro-Jobber?

In der Vorlage des Sozialreferats zu den Ein-Euro-Jobs für die Sitzung vom vergangenen Donnerstag findet sich folgende Passage (S.5):“Im Rahmen der AGH-MAE-Beschäftigung werden Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte inkl. Qualifikation sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft vermittelt. Die AGH-MAE-Beschäftigungen liefern den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern somit wichtige Hinweise für die zukünftigen Vermittlungsstrategien zur Arbeitsaufnahme.“

Diese Formulierung lässt sich auch so lesen, dass die Ein-Euro-Jobs genutzt werden, um Erkenntnisse über die Betroffenen zu gewinnen, die aus den üblichen Unterlagen nicht zugänglich sind. Viele dieser Erkenntnisse befinden sich aber aus gutem Grund nicht dort; so sind Informationen über die Art von Erkrankungen sowie über die „Arbeitsbereitschaft“ in Arbeitszeugnissen nicht zulässig, und die Weitergabe der durch Ämter (etwa die Bezirkssozialarbeit) gewonnenen privaten Informationen ist ebenso untersagt. Im Falle eines Ein-Euro-Jobs besteht die Möglichkeit, dass – auch über die sozialpädagogische Betreuung – höchst sensible Informationen gewonnen werden, die bei regulären Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsagentur bzw. zwischen Sozialarbeiter und Arbeitsagentur nicht weitergegeben werden dürften. Sensibel können unter den Bedingungen des SGB II bereits Informationen über Partnerschaften der Betroffenen sein. Gleichzeitig eröffnet sich bei Fragen von „Motivation“ und „Arbeitsbereitschaft“ ein Feld, in dem vielfache Deutungen möglich sind (schließlich kann ein Ein-Euro-Job aufgezwungen werden); hier hätte eine Wertung von Verhaltensweisen ohne Einspruchsrecht der Betroffenen womöglich dauerhaft nachteilige Folgen. Ein unkontrollierter Austausch solcher Informationen wäre eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Werden Informationen aus den Ein-Euro-Jobs an die Arbeitsvermittlung bzw. das Jobcenter weitergegeben? Wer gibt diese Informationen weiter?
  2. Welche Informationen werden weitergegeben (z.B. zu Motivation und Arbeitsbereitschaft)? Welche Informationen werden nicht weitergegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Weitergabe?
  3. Werden solche Informationen von allen Trägern von Ein-Euro-Jobs weitergegeben?
  4. Werden diese Informationen beim Arbeitsvermittler bzw. dem Jobcenter zu den Akten genommen?
  5. Werden die Betroffenen vorab informiert, welche Informationen über sie weitergegeben werden? Wird ihre Einwilligung eingeholt? Haben sie das Recht, der Weitergabe von Informationen zu widersprechen? Allgemein oder bezogen auf eine einzelne Information?
  6. Haben die Betroffenen das Recht, ihre Akten einzusehen? Haben sie die Möglichkeit, einer in diesen Akten befindlichen weitergegebenen Information zu widersprechen oder die Tilgung aus den Akten zu verlangen?
  7. Wem sind diese Informationen in Zukunft zugänglich? Etwa auch – im Falle einer Erwerbstätigkeit mit anschließender erneuter Arbeitslosigkeit – künftigen Arbeitsvermittlern außerhalb des Jobcenters?
  8. Wie lange werden diese Informationen aufbewahrt?
  9. Was meint der/die Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München bzw. der/die Datenschutzbeauftragte der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zu einer Weitergabe geschützter persönlicher Informationen?

Dagmar Henn
Stadträtin
DIE LINKE. im Stadtrat München


Stichwort: 110420_SOZ_DH_Anfr_Privatsphaere_1-Euro-Jobber

Dateien:
110420_SOZ_DH_Anfr_Privatsphaere_1-Euro-Jobber.pdf108 K