Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
München, den 20.4.2011
In der Vorlage des Sozialreferats zu den Ein-Euro-Jobs für die Sitzung vom vergangenen Donnerstag findet sich folgende Passage (S.5):“Im Rahmen der AGH-MAE-Beschäftigung werden Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte inkl. Qualifikation sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft vermittelt. Die AGH-MAE-Beschäftigungen liefern den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern somit wichtige Hinweise für die zukünftigen Vermittlungsstrategien zur Arbeitsaufnahme.“
Diese Formulierung lässt sich auch so lesen, dass die Ein-Euro-Jobs genutzt werden, um Erkenntnisse über die Betroffenen zu gewinnen, die aus den üblichen Unterlagen nicht zugänglich sind. Viele dieser Erkenntnisse befinden sich aber aus gutem Grund nicht dort; so sind Informationen über die Art von Erkrankungen sowie über die „Arbeitsbereitschaft“ in Arbeitszeugnissen nicht zulässig, und die Weitergabe der durch Ämter (etwa die Bezirkssozialarbeit) gewonnenen privaten Informationen ist ebenso untersagt. Im Falle eines Ein-Euro-Jobs besteht die Möglichkeit, dass – auch über die sozialpädagogische Betreuung – höchst sensible Informationen gewonnen werden, die bei regulären Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsagentur bzw. zwischen Sozialarbeiter und Arbeitsagentur nicht weitergegeben werden dürften. Sensibel können unter den Bedingungen des SGB II bereits Informationen über Partnerschaften der Betroffenen sein. Gleichzeitig eröffnet sich bei Fragen von „Motivation“ und „Arbeitsbereitschaft“ ein Feld, in dem vielfache Deutungen möglich sind (schließlich kann ein Ein-Euro-Job aufgezwungen werden); hier hätte eine Wertung von Verhaltensweisen ohne Einspruchsrecht der Betroffenen womöglich dauerhaft nachteilige Folgen. Ein unkontrollierter Austausch solcher Informationen wäre eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
Dagmar Henn
Stadträtin
DIE LINKE. im Stadtrat München
Stichwort: 110420_SOZ_DH_Anfr_Privatsphaere_1-Euro-Jobber