Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Der Stadtrat möge beschließen:
Begründung:
Nachdem der Europäische Gerichtshof das sogenannte „Rüffert-Urteil“ (dieses besagt, dass das niedersächsische Tariftreuegesetz die europäischen Entsenderichtlinien verletzt) gefällt hat, setzten die meisten Landesregierungen, in denen es Tariftreueregelungen gab, diese aus. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen war dadurch nicht mehr von der Anwendung bestimmter Tarifverträge abhängig, sondern unterlag nur noch dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit.
In 2011 erlebte die Tariftreue jedoch ein Comeback, acht Bundesländer haben ein entsprechendes Gesetz, vier weitere Bundesländer werden ein solches verabschieden.
Nach diesen Gesetzten müssen die beauftragten Unternehmen mindestens den branchenspezifischen Mindestlohn zahlen. So verstoßen sie nicht gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Weiter gehen die gesetzlichen Regelungen für Branchen, die nicht vom „Rüffert-Urteil“ betroffen sind, wie beispielsweise der Verkehrssektor. Hier verlangen die einzelnen Landesregierungen von ihren Vertragspartnern eine umfassenden Tariftreue, die sich auf den repräsentativsten Tarifvertrag bezieht.
Nur drei Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, haben über ein solches Gesetz bisher nicht einmal nachgedacht (ver.di news 11 vom 27.08.2011).
Ein Gesetz zur Tariftreue würde auch dem Freistaat, in dem die Wirtschaft boomt, gut zu Gesicht stehen. Die rechtliche Regelung würde dem Staat und den Kommunen die Möglichkeit geben, die Aufträge nach sozialen und arbeitsrechtlichen Kriterien zu vergeben. So müssten sie nicht das billigste Angebot annehmen. Die Ausbeutung der Beschäftigten durch Billiglöhne und Umgehung der Mindestlöhne kann nur so verhindert werden.
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
110901_OA_Antrag_Tariftreue