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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

1. September 2011

Antrag: Tariftreue bei öffentlichen Vergaben – auch in Bayern!

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Oberbürgermeister Ude appelliert an den bayerischen Landtag und die Landesregierung und setzt sich zusammen mit den Vertretern des bayerischen Städtetages dafür ein, dass in Bayern eine Tariftreueregelung analog der anderen 8 Bundesländern eingeführt/beschlossen wird. Als Beispiel könnte hierfür die Regelung aus NRW zur Grunde gelegt werden.
  2. Über die Umsetzung und das Ergebnis wird dem Stadtrat berichtet

Begründung:

Nachdem der Europäische Gerichtshof das sogenannte „Rüffert-Urteil“ (dieses besagt, dass das niedersächsische Tariftreuegesetz die europäischen Entsenderichtlinien verletzt) gefällt hat, setzten die meisten Landesregierungen, in denen es Tariftreueregelungen gab, diese aus. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen war dadurch nicht mehr von der Anwendung bestimmter Tarifverträge abhängig, sondern unterlag nur noch dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit.

In 2011 erlebte die Tariftreue jedoch ein Comeback, acht Bundesländer haben ein entsprechendes Gesetz, vier weitere Bundesländer werden ein solches verabschieden.
Nach diesen Gesetzten müssen die beauftragten Unternehmen mindestens den branchenspezifischen Mindestlohn zahlen. So verstoßen sie nicht gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Weiter gehen die gesetzlichen Regelungen für Branchen, die nicht vom „Rüffert-Urteil“ betroffen sind, wie beispielsweise der Verkehrssektor. Hier verlangen die einzelnen Landesregierungen von ihren Vertragspartnern eine umfassenden Tariftreue, die sich auf den repräsentativsten Tarifvertrag bezieht.

Nur drei Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, haben über ein solches Gesetz bisher nicht einmal nachgedacht (ver.di news 11 vom 27.08.2011).

Ein Gesetz zur Tariftreue würde auch dem Freistaat, in dem die Wirtschaft boomt, gut zu Gesicht stehen. Die rechtliche Regelung würde dem Staat und den Kommunen die Möglichkeit geben, die Aufträge nach sozialen und arbeitsrechtlichen Kriterien zu vergeben. So müssten sie nicht das billigste Angebot annehmen. Die Ausbeutung der Beschäftigten durch Billiglöhne und Umgehung der Mindestlöhne kann nur so verhindert werden.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


110901_OA_Antrag_Tariftreue