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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

22. August 2011

Anfrage: Ist der Krieg obszön oder seine Bekämpfung?

Anfrage: Ist der Krieg obszön oder seine Bekämpfung ?

În der Süddeutschen Zeitung vom 20.08 wird berichtet, der Münchner Künstler Wolfram Kastner habe  für eine Antikriegsaktion im April einen Bußgeldbescheid des KVR München erhalten. Bei dieser Aktion zeigte er in einem Schaufenster Fotos aus dem 1924 erschienenen Antikriegsbuch „Krieg dem Kriege“, das unter anderem Bilder von im ersten Weltkrieg verstümmelten Soldaten zeigt. Ernst Friedrich, der Autor dieses Buches, musste 1933 aus Deutschland fliehen und blieb bis zu seinem Tod in Frankreich, wo er sich der Resistance angeschlossen hatte.

In einer Rezension vom 23.02.1926 schrieb Kurt Tucholsky über das Buch „Krieg dem Kriege“: „Das böse Gewissen, mit dem die Offiziere und Nationalisten aller Art verhindern und natürlich verhindern müssen, dass das wahre Gesicht des Krieges bekannt werde, zeigt, was sie von solchen Veröffentlichungen zu befürchten haben. Geschriebene Bücher schaffen es nicht. Kein Wortkünstler, und sei es der größte, kann der Waffe des Bildes gleichkommen.“

Heutige Kriege sind nicht weniger grausam als der erste Weltkrieg, aus dem diese Bilder stammen. Allerdings verteilen sie die Verstümmlungen, das wurde zuletzt durch die internationale Kampagne gegen Landminen bewusst, weitaus großzügiger in der Zivilbevölkerung. Tucholskys Satz über die Offiziere und Nationalisten hat nichts von seiner Gültigkeit verloren; aus den Kriegen der letzten Jahre, selbst aus denen mit Beteiligung der Bundesrepublik, werden solche Bilder kaum mehr veröffentlicht, außer, sie dienen der Kriegspropaganda. Und während noch in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Blick auf die Straße zeigte, was der Krieg mit Menschen anstellt, und das Entsetzen etwa über fehlende Gliedmaßen zum Alltag gehörte, ist das wahre Gesicht des Krieges im heutigen Alltag fast unsichtbar. Es zu zeigen wird zum nötigen Teil einer Erziehung gegen den Krieg.

Laut SZ habe Kastner sich durch das Zeigen dieser Bilder „bewußt nicht in die für das gedeihliche Zusammenleben unserer Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung“ eingefügt. Kinder und Jugendliche sollten nicht den schockierenden Darstellungen ausgesetzt werden. Auftritte der Bundeswehr an den Schulen, die nicht dem Zeigen solcher Bilder, sondern dem Erzeugen solcher Zustände dienen, stellen aber keine Bedrohung des „gedeihlichen Zusammenlebens“ dar.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

1.     Wenn die Fotografien, die Ernst Friedrich aus dem ersten Weltkrieg veröffentlichte, nach Überzeugung des Kreisverwaltungsreferats nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, wie ist es dann mit entsprechenden Bildern aus den Kriegen, an denen die Bundesrepublik aktuell beteiligt ist?

2.     Wenn diese Bilder nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, wie steht es dann mit Bildern, die die Verbrechen des Naziregimes zeigen? Wie steht es dann mit Ausstellungen wie jener über die  Wehrmachtsverbrechen, die ebenso erschütternde Bilder beinhaltete?

3.     Wenn die Verstümmlungen, die die Folgen von Kriegen sind, nicht nur für Kinder, sondern auch für Jugendliche nicht sichtbar sein dürfen, gilt dies auch für die gegenwärtigen Opfer solcher Verstümmlungen? Dürfen auch sie sich nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen? Haben auch sie einen Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferats zu gewärtigen?

4.     Dürfen nach Überzeugung des Kreisverwaltungsreferats München diese Bilder zumindest in Schulklassen gezeigt werden, um den Besuch eines Jugendoffiziers der Bundeswehr zu ergänzen? Dürfen sie auf öffentlichem Grund gezeigt werden, auf dem die Bundeswehr zu Werbezwecken auftritt?

5.     Welche Bilder sind nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferats geeignet, auf eine für das „gedeihliche Zusammenleben“ förderliche Art und Weise über die Wirklichkeit von Kriegen zu informieren?

 

 

Dagmar Henn
Stadträtin
DIE LINKE. im Stadtrat München

Das Original als PdF-Dokument